Fahrschullehrer*in
Berufsbeschreibung
Fahrschullehrer*innen dürfen (anders als Fahrlehrer*innen) zu dem praktischen auch den theoretischen Unterricht (technische Grundlagen, Verkehrsvorschriften) in der Fahrschule abhalten. Für Fahrschullehrer*innen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrbefähigungsprüfung weitgehend ident mit denen, die für Fahrlehrer*innen gelten. Sie müssen aber zusätzlich ein Reifezeugnis oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer*in während der letzten 8 Jahre, wovon mind. 1 Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist, nachweisen können. Fahrschullehrer*innen arbeiten in Büros und Schulungsräumen von Fahrschulen, auf Übungsplätzen und im Straßenverkehr. Dort haben sie Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen, Vertreter*innen der Behörden und zu ihren Schüler*innen.
Mehr Information findest du beim Beruf: