Fahrlehrer*in

Berufsbeschreibung

Fahrlehrer*innen bringen ihren Schüler*innen das Bedienen und Fahren von Personen-, Lastkraftfahrzeugen oder Motorrädern bei. Im praktischen Unterricht (Fahrstunden) begleiten sie ihre Schüler*innen in den Ausbildungsfahrzeugen (PKW, LKW, Bus, Motorrad u. a.). Meist sind sie auf bestimmte Fahrzeugtypen spezialisiert. Fahrlehrer*innen arbeiten in den Büroräumen und auf den Übungsplätzen der Fahrschulen. Sie haben Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen, Vertreter*innen der Behörden und zu ihren Schüler*innen.

Fahrlehrer*innen arbeiten in Fahrschulen. Ihre Aufgabe liegt in der praktischen Vermittlung von Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur sicheren Führung eines Fahrzeugs in allen Verkehrslagen. Die Fahrschüler*innen sollen mit den Gefahren des Straßenverkehrs vertraut gemacht werden und den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit einem Kraftfahrzeug erlernen.

Fahrlehrer*innen erklären, wie ein Kraftfahrzeug zu bedienen ist, welche Bedeutung die Kontrolleinrichtungen (z. B. Benzinuhr, Öldruckmesser,  ABS usw.) haben und wie die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs vor Fahrantritt überprüft werden muss. Sie üben mit den Fahrschüler*innen das sichere Lenken des Fahrzeuges. Fahrlehrer*innen begleiten die Fahrschüler*innen bis zur Prüfung und sind im Regelfall bei der praktischen Prüfung (Fahrprüfung) anwesend.

Fahrlehrer*innen zeigen an den verschiedenen Fahrzeugen deren Funktionsweise, führen Demonstrationen an Motoren und anderen technischen Einrichtungen durch und lenken die Fahrzeuge selbst oder fungieren als Beifahrer. Ihre Lehrfahrzeuge sind dabei mit entsprechender Zusatzausstattung (z. B. zusätzliches Bremspedal auf der Beifahrerseite) versehen.

Fahrlehrer*innen sind meist auf einige Fahrzeugtypen spezialisiert. Gemäß den Fahrzeugtypen werden Führerscheinklassen unterschieden. Zusätzlich zu den Führerscheinklassen für Motorrad, PKW, LKW und landwirtschaftliche Fahrzeuge (z. B. Traktoren), unterrichten sie auch die Bedienung von Sonderkraftfahrzeugen, Gefahrengutfahrzeugen oder Fahrzeugkranen.

Fahrlehrer*innen arbeiten in Büros von Fahrschulen, auf Übungsplätzen und im Straßenverkehr. Sie sind aber auch in Fahrtechniktrainingszentren tätig. Fahrlehrer*innen begleiten ihre Schüler*innen bis zur Erlangung des Führerscheins. Sie arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen und Büromitarbeiter*innen der Fahrschulen und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Behörden, Mitarbeiter*innen bei der Polizei und auch zu Sanitäter*innen und Ärzt*innen (z. B. in Erste-Hilfe-Kurse).

  • Fahrstunden durchführen; Fahrzeugbedienung erläutern und Fahr- und Einparktechniken vermitteln
  • Handhabung der jeweiligen Fahrzeugtypen, z. B. von Motorrädern: einen Kreis fahren, in der Ebene, in der Steigung, im Gefälle anfahren und wenden, abbremsen, ausweichen
  • Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen, auf Autobahnen oder Kraftfahrzeugstraßen (mit erforderlicher Beleuchtung) durchführen
  • Fahrschüler*innen bei der Prüfungsfahrt begleiten
  • Nachschulungskurse für Verkehrsstraftäter bzw. für Personen durchführen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde
  • Fahrsicherheitstrainings und Fahrtechnikschulungen durchführen
  • Fahrschulen
  • Autofahrerclubs (Abhalten von Verkehrssicherheitskursen)

Interviews

Whatchado Video-Interviews