Fahrlehrer*innen, die ein in Österreich anerkanntes Reifeprüfungszeugnis besitzen oder über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen, können sich zu Fahrschullehrer*innen weiterbilden. Sie sind dann berechtigt, neben dem praktischen auch den theoretischen Unterricht zu erteilen.
Auch für die Berechtigung zur Durchführung von Perfektionsfahrten der Mehrphasenfahrausbildung oder die Beobachtungsfahrten bei Nachschulungen des Probeführerscheins ist ein Weiterbildungskurs zu besuchen.
Darüber hinaus können Lehrberechtigungen für zusätzliche Führerscheinklassen erworben werden.
Entsprechende Kurse werden z. B. vom österreichischen Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI), dem Berufsförderungsinstitut (bfi) sowie zahlreichen privaten Anbietern durchgeführt.
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Fahrlehrer*in sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:
Anforderungsprofil:
Fahrlehrer/-innen, die mindestens 1-jährige praktische Erfahrung als Fahrlehrer/-in besitzen, sowie Fahrschullehrer/-innen, die mindestens 1-jährige praktische Tätigkeit als Fahrschullehrer/-in nachweisen.
Abschluss:
Moderatoren/-innen für die Mehrphasen-Fahrausbildung
Info:
Dieses Seminar gilt als fachliche Weiterbildung im Bereich des Ausbildungswesens gemäß Punkt III, Ziffer 2 und 3 des Kollektivvertrags für die Angestellten in den Fahrschulen Österreichs.
Zielgruppe: FahrlehrerInnen, die mindestens eine einjährige praktische Erfahrung als FahrlehrerIn besitzen, sowie FahrschullehrerInnen, die mindestens eine einjährige praktische Tätigkeit als FahrschullehrerIn nachweisen
Kosten: EUR 210,00
Inhalte:
Einführung
historische Entwicklung
Unterweisung in gruppendynamischer Gesprächsführung
Ausarbeitung der Unterschiede zur herkömmlichen Ausbildung
Erarbeitung von Beurteilungskriterien hinsichtlich des Fahrkönnens des/der BewerberIn