Fahrlehrer*in

Ausbildung

Über den Antrag auf Erteilung der Fahrlehrer*innenberechtigung (Lehrbefähigungsprüfung) entscheidet der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau. Die Lehrbefähigung für die in Betracht kommenden Gruppen von Fahrzeugen ist durch die bestandene Prüfung nachzuweisen.
Die Ausbildung von Fahrlehrer*innen darf nur durch Ausbildungsstätten erfolgen, die hierzu vom Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau ermächtigt worden sind. (Ausstattung, Lehrpersonal und Lehrplan müssen den Erfordernissen der Verkehrssicherheit, dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen).

Für Fahrschullehrer*innen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrbefähigungsprüfung weitgehend ident mit denen, die für Fahrlehrer*innen gelten. Sie müssen aber zusätzlich ein Reifezeugnis oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer*in während der letzten 8 Jahre, wovon mind. ein Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist, nachweisen können.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahrlehrer-Prüfung sind:

  • Vertrauenswürdigkeit
  • Nachweis der Lenkerberechtigung für die Gruppe von Kraftfahrzeugen, für die die Lenker*innen ausgebildet werden sollen
  • Nachweis, dass innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang solche Fahrzeuge tatsächlich gelenkt wurden
  • und keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften erfolgte

(siehe auch §§ 116-118 Kraftfahrgesetz 1967, Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen, BGBl 1967/267 idF BGBl. In Nr. 116/2010).

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Abschnitte aus STVO, KFG, KDV, FSG
  • Gefahrenlehre
  • Fahrphysik
  • Fahrzeugtechnik
  • Aufbau des praktischen Lehrplanes
  • allgemeine Rechtskunde
  • pädagogische u. psychol. Grundlagen
  • Berufsrecht

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 46 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Es werden keine besonderen Vorkenntnisse vorausgesetzt.

Berechtigungen:

Der absolvierte Einführungskurs berechtigt zur Buchung der eigentlichen FahrlehrerInnenausbildung.

Info:

Kosten: EUR 300,00

Inhalte:

  • Berufsrecht
  • Verkehrspsychologie
  • Pädagogik
  • Kommunikation
  • Führerschein-Theoriekurs in einer Wiener Fahrschule
  • praktische Übungen
  • kommentiertes Selbstfahren

Adressen:

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 336 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Vertrauenswürdigkeit
  • seit mindestens drei Jahren Besitz der Lenkberechtigung für die betreffenden Kraftfahrzeugklassen
  • mindestens drei Jahre Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen
  • keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften

Abschluss:

Zeugnis

Info:

Kosten: 3.150,00 EUR exkl. Prüfungsgebühr und Betreuungspauschale

Die praktische und theoretische Ausbildung A, C, D und E ist in diesem Kurs nicht enthalten.

Inhalte:

  • Verkehrsverhaltensregeln
  • Informationen als Entscheidungsgrundlage Blicktechnik, 3-A Training, Sekundenmethoden, Lehrplan, Verbote etc.
  • Partnerkunde und defensives Fahren Umgang mit Verkehrspartnern und Verkehrssituationen
  • Fahrzeugtechnik Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Mängel feststellen etc.
  • Fahrphysik Fahrzeugausrüstung, Fahrgeschwindigkeit und Fahrweise
  • Pflichten im Straßenverkehr
  • Psychologie und Pädagogik Impulse setzen und zu Lernzielen hinführen
  • Gefahrenlehre, Entscheidungsschulung
  • Modern Driving
  • Eigen- und Fremdcoaching

Adressen:

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 44 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Teilnahme an „Ausbildung FahrlehrerIn für Kfz-Klasse B“ bzw. absolvierte FahrlehrerInnenausbildung für Kfz-Klasse B seit 2007
  • Vertrauenswürdigkeit (§ 109 Abs. 1 KFG)
  • seit mindestens 3 Jahren BesitzerIn einer LenkerInnenberechtigung für die Kfz-Klasse A
  • mindestens 3 Jahre Lenkpraxis mit dem entsprechenden Fahrzeug
  • keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften
  • eigenes Kfz für das Modul Praxis I (14 UE)

Abschluss:

Vorbereitung auf die Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 KFG

Info:

Hinweis: Zusätzlich für die Zulassung zur FahrlehrerInnen-Prüfung ist bei der MA 65 die „praktische Ausbildung II“ im Ausmaß von 36 UE in einer beliebigen Fahrschule zu absolvieren.
Zur Ausübung des Berufes „FahrlehrerIn der Kfz-Klasse A“ ist die Absolvierung „Zusatzausbildung zur Vermittlung von Risikokompetenz lt. § 64f Abs. 5“ gesetzlich vorgeschrieben.

Kosten: EUR 780,00

Zielgruppe: Personen, die einen Beruf als FahrlehrerIn anstreben und sich durch diese Zusatzausbildung ergebenden Karrieremöglichkeiten ergreifen möchten.

Inhalte:
Dieses Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um als FahrlehrerIn auch für die Kfz-Klasse A einsetzbar zu sein:

  • Sonderbestimmungen der StVO 1960 und KFG 1967
  • Technik und Arten der Krafträder
  • Antriebssysteme
  • Personenbeförderung, Beladungsprobleme
  • Fahrbedingungen
  • Gefahrenlehre
  • Fahrtechnik
  • Schutzsysteme, Schutzkleidung
  • Fahrbedingungen für ZweiradfahrerInnen
  • praktische Ausbildung I

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung


Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 285 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: Spätestens bei Anmeldung zur Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 des Kraftfahrgesetzes bei der MA 65 müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Vertrauenswürdigkeit (§ 109 Abs. 1 KFG)
  • seit mindestens drei Jahren BesitzerIn einer LenkerInnenberechtigung für die Kfz-Klasse B
  • mindestens drei Jahre Lenkpraxis mit dem entsprechenden Fahrzeug
  • keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften (Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften)
  • Absolvierung der „praktischen Ausbildung I“ (30 UE) mit eigenem Kfz
  • Absolvierung der „praktischen Ausbildung II“ (60 UE)

Abschluss:

Vorbereitung auf die Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 KFG

Info:

Hinweis: Allen KursteilnehmerInnen steht für die Dauer der Ausbildung das einzigartige Online-Lernsystem von Easy Drivers, das Easy Web Training, gratis zur Verfügung.

Kosten: EUR 3.200,00 exkl. Kosten für die Lehrbefähigungsprüfung

Zielgruppe: Personen, die einen Beruf als FahrlehrerIn anstreben und die vielfältigen Karrieremöglichkeiten in diesem Berufsfeld ergreifen möchten.

Inhalte:

  • Einführungsphase
  • Verkehrsraum
  • Partnerkunde
  • Fahrordnung
  • Fahrzeugtechnik
  • fahrdynamische Grundlagen
  • Gefahrenlehre
  • Pädagogik
  • ausgewählte Kapitel aus der StVO und des KFG
  • allgemeine Rechtskunde
  • Berufsrecht
  • praktische Ausbildung

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung


Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 45 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: Spätestens bei Anmeldung zur Lehrbefähigungsprüfung nach § 118 des Kraftfahrgesetzes bei der MA 65 müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Vertrauenswürdigkeit (§ 109 Abs. 1 KFG)
  • absolvierte Ausbildung zum/zur FahrlehrerIn
  • Matura oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Nachweis einer fünfjährigen Tätigkeit als FahrlehrerIn
  • keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften

Berechtigungen:

Nach bestandener Lehrbefähigungsprüfung sind die AbsolventInnen als FahrschullehrerIn sowohl für Theorie- als auch Praxisunterricht einsetzbar.

Info:

Hinweis: Um in der Fahrschule auch theoretisch zu unterrichten, ist der Lehrgang zum/zur FahrschullehrerIn und die dazugehörige Lehrbefähigungsprüfung notwendig.

Kosten: EUR 490,00

Inhalte:

  • Unterrichtslehre
  • methodische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung
  • Medienkunde
  • Aufbau eines fahrtheoretischen Curriculums
  • Unterrichtsvorbereitung
  • Unterrichtsübungen

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung