Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in

Andere Bezeichnung(en):
Sozialhelfer*in, Sozialbetreuer*in

Berufsbeschreibung

Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen (kurz: Sozialbetreuer*innen) betreuen, begleiten, beraten und pflegen Menschen, die aufgrund ihrer schwierigen Lebenslage auf Unterstützung angewiesen sind. Das können sowohl alte Menschen, Menschen mit Behinderung oder psychisch kranke Menschen sein als auch Familien in kritischen Lebenssituationen. Dabei unterstützen und entlasten sie die Menschen in vielen Bereichen, wie z. B. bei der Körperpflege, der Haushaltsführung oder bei Rechtsfragen. Sozialbetreuer*innen arbeiten eigenverantwortlich, aber auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen.

Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen haben die Möglichkeit sich auf verschiedene Bereiche zu spezialisieren: die Altenarbeit (siehe auch Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Altenarbeit), die Familienarbeit (siehe auch Diplom-Sozialbetreuer*in für Familienarbeit), die Behindertenarbeit (siehe auch Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenarbeit (BA) bzw. Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenbegleitung (BB)) und die Heimhilfe (siehe auch Heimhelfer*in). Die Tätigkeiten von Sozialbetreuer*innen (Sozialhelfer*innen) umfassen die Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer psychischen Erkrankung, einer Behinderung, einer Suchterkrankung oder schwierigen sozialen Umständen auf Hilfe angewiesen sind. Sie unterstützen die Menschen in ihrer gewohnten Umgebung, wie z. B. zu Hause, in Pflege- und Wohneinrichtungen, in Tagesbetreuungseinrichtungen, Arbeitseinrichtungen, Schulen und Kindergärten. Sie achten bei ihrer Arbeit auf die Erhaltung der Gesundheit ihrer Klient*innen, bieten allgemeine Hilfestellung an, sind dabei aber auch auf die Förderung der Eigenständigkeit bei der Bewältigung der jeweiligen Probleme bedacht.

Sozialbetreuer*innen unterstützen Menschen bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Haar-, Nagel- und Fußpflege oder beim Gebrauch von Gehhilfen. Sie begleiten sie zum Arzt / zur Ärztin, bei Behördengängen, bei Einkäufen oder auf Spaziergängen. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Kleider- und Wäschepflege, die Zubereitung von Mahlzeiten, die Hilfestellung beim Essen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie das Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeiten, das Reinigen der Küche sowie die  Raumpflege. Diplomierte Sozialbetreuer*innen übernehmen darüber hinaus auch organisatorische Aufgaben wie z. B. die Entwicklung von Konzepten zur Gestaltung der Betreuungsarbeit.

Für die Ausübung der Tätigkeit als Diplom-Sozialbetreuer*in ist ein Mindestalter von 20 Jahren erforderlich.

Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen arbeiten mit hilfsbedürftigen Menschen aus allen sozialen Milieus. Daher ist es wichtig, dass sie sich immer wieder aufs Neue auf ihr Gegenüber einstellen, um Vertrauen herzustellen und eine gute Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten.
Sie hantieren mit verschiedenen Geräten und Einrichtungen, die hilfsbedürftigen Menschen das Leben erleichtern, wie z. B. Gehhilfen, Rollstühlen, Behindertenlifte.

Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen arbeiten je nach Arbeitsbereich in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, in Schulen, Kindergärten oder betreuten Werkstätten oder sie besuchen die Klient*innen zu Hause.

Sie arbeiten sowohl eigenverantwortlich als auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen (siehe z. B. Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Altenarbeit, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagoge / Sozialpädagogin, Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenarbeit (BA) bzw. Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenbegleitung (BB), Ergotherapeut*in).

Gemäß Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe umfasst die Tätigkeit/Aufgabe der Sozialbetreuer*innen:

Fach-Sozialbetreuer*innen; eigenverantwortliche Tätigkeiten:

  • die spezifische Lebenssituation älterer oder behinderter bzw. benachteiligter Menschen ganzheitlich erfassen
  • den individuellen Bedürfnissen durch gezielte Maßnahmen entsprechen
  • dadurch einen Beitrag zur Erhöhung und/oder Erhaltung der Lebensqualität der Klient*innen leisten
  • die Gestaltung eines für die Klient*innen lebenswerten sozialen Umfeldes unterstützen und damit einen Beitrag zu einem Leben in Würde leisten
  • mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen und mit allen betreuenden Stellen zusammenarbeiten, insb. mit Expert*innen aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht, Gesundheits- und Krankenpflege usw.

Diplom-Sozialbetreuer*innen, darüber hinaus:

  • über die unmittelbaren Betreuungsaufgaben hinaus nehmen Diplom-Sozialbetreuer*innen konzeptive und planerische Aufgaben zur Gestaltung der Betreuungsarbeit wahr.
  • Mitarbeiter*innen und Helfer*innen in Fragen der Sozialbetreuung koordinieren und fachlich anleiten
  • das Dienstleistungsangebot der eigenen Organisation oder Einrichtung fachlich weiterentwickeln
  • Maßnahmen und Prozesse der Qualitätsentwicklung durchführen, wie z. B.  Reflexion und Evaluation mithilfe anerkannter Verfahren und Instrumente

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich bei/in:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
  • Wohnheime (z. B. Altenheime, Behindertenheime)
  • Sozialbetreuungseinrichtungen
  • private, kirchliche oder staatliche Pflegeeinrichtungen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 active ageing Ambient Assisted Living E-Health Empathie Geriatrie Psychosoziale Betreuung Supervision

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