Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst

Andere Bezeichnung(en):
Polizist*in, Pilozeibeamter / Polizeibeamtin, Sicherheitswachebeamter / Sicherheitswachebeamtin

English: Police Officer

Berufsbeschreibung

Exekutivbedienstete im Polizeidienst sorgen für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung sowie für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. Im Außendienst patrouillieren sie zu Fuß oder im Streifenwagen das Gebiet, für das sie zuständig sind (Rayon) und führen Verkehrs-, Fahrzeug- und Personenkontrollen durch. Sie fahren zu Einsätzen wie beispielsweise Verkehrsunfällen, Familienstreitigkeiten oder Gewaltdelikten. Auf den Dienststellen werden die Fälle aufgearbeitet und organisatorische Arbeiten erledigt. Im Außendienst sind sie immer mit einer*einem Streifenpartner*in unterwegs, arbeiten somit meist im Team. Außerdem arbeiten sie mit anderen Behörden und Abteilungen zusammen und stehen immer in direktem Kontakt zu den Bürgern*innen.

Exekutivbedienstete im Polizeidienst werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Polizeibeamt*innen oder Polizist*innen bezeichnet. Die Bezeichnung Gendarmeriebeamt*in (= Gendarm*in) gibt es im offiziellen Sprachgebrauch seit 2005 nicht mehr.

Exekutivbedienstete im Polizeidienst untersuchen Vergehen und wirken bei der Fahndung, bei Festnahmen und bei der Aufklärung von Verbrechen mit, indem sie Beweisstücke sicherstellen und Zeugen befragen. Verdächtige Personen bringen sie zur Vernehmung auf die Dienststelle und halten sie gegebenenfalls in Gewahrsam. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich von Exekutivbediensteten im Polizeidienst ist der Verkehrsdienst. Sie überwachen z. B. mit Radargeräten den Straßenverkehr oder patrouillieren in Zivilstreifen. Sie ahnden Geschwindigkeitsübertretungen und sind bei Verkehrsunfällen zur Stelle. Bei stärkerem Verkehrsaufkommen, Baustellen, Unfällen oder Ampelausfällen regeln sie den Verkehr.

Sie sorgen bei Großeinsätzen wie Staatsbesuchen, Sportveranstaltungen oder Demonstrationen für Sicherheit und Ordnung. Auf Bahnhöfen oder in Innenstädten werden Fußstreifen zur Kriminalitätsbekämpfung durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der Kriminalabteilung wirken sie bei Fahndungen mit.
Im Innendienst nehmen sie Anrufe entgegen, protokollieren Anzeigen, schreiben Berichte und führen allfällige Verwaltungsaufgaben durch. Bei ihrer Tätigkeit werden Streifenpolizist*innen von Fachabteilungen, wie der Kriminalabteilung und der Landesverkehrsabteilung sowie von der Diensthundestaffel unterstützt.

Mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung können Exekutivbedienstete im Polizeidienst auch eine Fach- oder Führungskarriere einschlagen.

Exekutivbedienstete im Polizeidienst kennen und benutzen Gesetzestexte, Rechtsverordnungen, juristische Handbücher. Der Polizeidienst erfolgt – mit Ausnahme des Kriminaldienstes – in Uniform. Zur eigenen Sicherheit tragen Beamt*innen eine schusssichere Weste. Im Außendienst wird ein Einsatzgurt verwendet, welcher die wichtigsten Einsatzmittel bereitstellt. Erforderlichenfalls können Beamt*innen Handschellen, Schusswaffen oder auch Pfeffersprays einsetzen. Eine Streifenbesetzung ist meist mit einem Dienstfahrzeug unterwegs. Die Fallbearbeitungen und die administrativen Tätigkeiten werden im Anschluss ausschließlich computerunterstützt erledigt.

Exekutivbedienstete im Polizeidienst arbeiten in den unterschiedlichen Räumlichkeiten von Dienststellen in ganz Österreich sowie bei Einsätzen im Außendienst. Um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, sind neben den Tagdiensten auch Nacht- und Wochenenddienste an 365 Tagen im Jahr erforderlich. Die Dienste wechseln jeweils zwischen  Kanzlei- und Außendiensten.

Exekutivbedienstete im Polizeidienst arbeiten im Team mit ihren Berufskolleg*innen sowie mit Mitarbeiter*innen aus dem Kriminaldienst (z. B. Kriminalbeamter / Kriminalbeamtin), Mitarbeiter*innen anderer Einsatzorganisationen (z. B. Rettung, Feuerwehr) oder Jurist*innen und Mitarbeiter*innen von Gerichten. Sie haben direkten Kontakt zu Menschen die Hilfe benötigen, zu Verkehrsteilnehmer*innen und zu straffälligen Personen.

  • akuten Gefahren abwehren, Erste Allgemeine Hilfeleistungspflicht
  • Streifentätigkeiten im Rayon
  • diverse polizeiliche Sachverhalte aufnehmen, wie beispielsweise Verkehrsunfälle, Diebstähle, Gewaltdelikte, Streitschlichtungen, etc.
  • Sicherheitsdienst bei öffentlichen Demonstrationen, Veranstaltungen, Staatsbesuchen usw. leisten
  • Verkehrsüberwachung und -kontrollen
  • Verwaltungs- und strafrechtlichen Delikte bearbeiten
  • Berichte und Protokolle verfassen, Vernehmungen durchführen
  • administrative Tätigkeiten erledigen
  • Streifendienst auf einer der Dienststellen. Der Streifendienst bei der Polizei ist die wesentliche Säule. Jede*r Beamt*in verrichtet nach ihrer bzw seiner Ausbildung Streifendienst. Hier lernt man die Polizeiarbeit von Grund auf und kann sich später für andere polizeiliche Aufgaben und Sonderverwendungen qualifizieren.

Durch entsprechende Weiterbildung oder ein Studium gibt es die Möglichkeiten zur:

  • Fachkarriere oder
  • Führungskarriere

Durch entsprechende Weiterbildung oder ein Studium gibt es die Möglichkeiten zur:

  • Fachkarriere oder
  • Führungskarriere

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Bagatelldelikt Ballistik Exekutivdienst Exekutive Fingerprint Forensik Judikative Justizanstalt Kriminalistik Kriminaltechnik Kriminologie Legislative LPK nichtletale Waffen Observation