Die Justizwache ist ein uniformierter Wachkörper, der dienst- und besoldungsrechtlich der Sicherheitswache (= Polizei) gleichgestellt ist. Exekutivbedienstete im Justizwachdienst sind Allrounder*innen, denn sie arbeiten nicht nur im Rahmen von Bewachungsfunktionen und im Abteilungsdienst, sondern auch in den Werkstätten, Arbeitsbetrieben und Kanzleien der Justizanstalten (Gefängnisse).
Exekutivbedienstete im Justizwachdienst betreuen die Gefängnisinsassen und kontrollieren die Zellen und Aufenthaltsräume. Sie sind jedoch nicht nur für die Sicherheit in Gefängnissen zuständig, sondern vor allem auch für soziale Angelegenheiten. So müssen sie mit alltäglichen Problemen von Gefangenen umgehen bzw. Maßnahmen einleiten, um diese zu lösen (z. B. Benachrichtigung von Sozialarbeiter*innen). In den Werkstätten und Arbeitsbetrieben unterweisen sie die Häftlinge bei der Arbeit. Sie begleiten Gefangene zu Gerichtsterminen, beaufsichtigen die Bewegung im Freien und manchmal kann es vorkommen, dass sie sogar bei Operationen oder Geburten dabei sind.
Exekutivbedienstete im Justizwachedienst müssen sehr flexibel in immer wieder neuen, unvorhersehbaren und manchmal auch gefährlichen Situationen reagieren können. Konfliktfähigkeit und Deeskalationsstrategien sind dabei besonders wichtig. Spezielle Aufgabengebiete für geeignete Exekutivbedienstete im Justizwachdienst sind z. B. die Freizeitgestaltung für die Gefangenen oder die Führung von Gesprächsgruppen.