Drohnenpilot*in

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit der selbstständige Berufsausübung als Drohnenpilot*in im Rahmen freier oder gebundener Gewerbe ist an den konkreten Tätigkeitsbereich gebunden. Davon unabhängig muss in jedem Fall ein gültiger Drohnenführerschein (beim Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht von über 250 g) vorliegen und etwaige Registrierungspflichten für die Drohne eingehalten werden. Über die Registrierungspflicht informiert die Austro Control.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: