Diplomierte*r Kinderkrankenpfleger*in
Andere Bezeichnung(en):
Kinderkrankenschwester/-pfleger
Selbstständigkeit
Eine selbstständige Berufsausübung ist in Form des freien Berufes Kinder- und Jugendlichenpflege möglich. Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (Qualifikationsnachweis) und eines Berufssitzes in Österreich zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Zu beachten sind überdies - wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit - die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.