Diplomierte*r Kardiotechniker*in

Andere Bezeichnung(en):
Kardiotechniker*in

Weiterbildung & Karriere

Angehörige des kardiotechnischen Dienstes sind verpflichtet, zur Information über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse, insbesondere der kardiotechnischen Wissenschaft oder zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, innerhalb von jeweils fünf Jahren Fortbildungen von mindestens 40 Stunden zu besuchen.