Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in

Andere Bezeichnung(en):
Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung ist in Form des freien Berufes Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege möglich. Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (Qualifikationsnachweis) und eines Berufssitzes in Österreich zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Zu beachten sind überdies - wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit - die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte: