Diplom-Sozialbetreuer*in für Familienarbeit

Andere Bezeichnung(en):
Familienhelfer*in

Berufsbeschreibung

Der Aufgabenbereich von Diplom-Sozialbetreuer*innen für Familienarbeit umfasst hauswirtschaftliche, erzieherische, pflegerische und organisatorische Tätigkeiten. Sie begleiten kranke, behinderte, ältere Menschen zu Hause, damit diese ihre Selbstständigkeit erhalten oder wiedererlangen können und vor allem Familien in schwierigen Situationen. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Betreuung von Jugendlichen und Kindern (z. B. in SOS-Kinderdörfern). Diplom-Sozialbetreuer*innen für Familienarbeit haben bei ihrer Arbeit engen Kontakt zu den jeweiligen Familienmitgliedern, gegebenenfalls auch zu anderen Fachkräften des Sozial- und Gesundheitswesens (z. B. Fachkräfte der mobilen Krankenpflege, Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen).

Diplom-Sozialbetreuer*innen für Familienarbeit sind qualifizierte Fachkräfte im Bereich des Sozialwesens. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn Menschen z. B. durch Krankheit, Unfall oder Altersbeschwerden vorübergehend oder längere Zeit Hilfe benötigen. Dauer und Umfang ihres Einsatzes richten sich nach der Notwendigkeit der erforderlichen Hilfe. Zu ihren Aufgaben gehört die Grundpflege (z. B. bei kranken oder behinderten Personen) und die Haushaltspflege (= Führen des Haushalts, Einkäufe erledigen etc.). Werden sie von Familien mit Kindern gebraucht, gehört auch die Betreuung der Kinder zu ihren Aufgaben. Sie vertreten z. B. die Eltern im Falle von Erkrankungen, Entbindungen, Operationen, Kur- und Rehabilitationsaufenthalten.

Im Bereich der Haushaltsführung helfen sie beim Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen etc. Im Rahmen ihrer erzieherischen Aufgaben übernehmen sie die Betreuung und pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen. So sorgen sie zum Beispiel für den regelmäßigen Schulbesuch und die Erledigung der Hausaufgaben der Kinder oder regen sie zu Spielen und zu Freizeitbeschäftigungen an. Je nach Erfordernissen kann zu ihren umfassenden Aufgaben auch die Betreuung, Pflege und Versorgung von alten, kranken oder behinderten Familienangehörigen bzw. von Säuglingen und Kleinkindern hinzukommen.

Diplom-Sozialbetreuer*innen für Familienarbeit werden auch in Kinderdörfern gebraucht, wo sie die Kinderdorfmütter/-väter unterstützen bzw. in Krankheits- und Urlaubsfällen oder bei Kuraufenthalten vertreten.

Das wichtigste Arbeitsmittel der Diplom-Sozialbetreuer*innen für Familienarbeit sind sie selbst. Nur als gefestigte Person ist man den Aufgaben eines/einer Diplom-Sozialbetreuer*innen für Familienarbeit gewachsen und kann den anderen Familienmitgliedern die Unterstützung geben, die sie brauchen, wenn ein Familienmitglied ausfällt. Daher ist es wichtig, immer wieder an sich selbst zu arbeiten und trotz aller Verantwortung, die man für die anvertrauten Familienmitglieder hat, nicht zu vergessen, dass man auch Verantwortung für sich selbst hat.

Diplom-Sozialbetreuer*innen für Familienarbeit arbeiten direkt in den Häusern oder Wohnungen der betroffenen Familien und stehen daher in direktem Kontakt mit allen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern. Diplom-Sozialbetreuer*innen für Familienarbeit, die auf einem Bauernhof eingesetzt werden, werden unter Umständen auch für die Versorgung von Tieren gebraucht.

Bei Bedarf organisieren sie Kontakte zu anderen Sozialeinrichtungen bzw. zu anderen Fachkräften in den Bereichen Sozialwesen und Gesundheit (z. B. Sozialarbeiter*in, Sozialpädagoge / Sozialpädagogin, Heimhelfer*in, Pflegehelfer*in).

Gemäß Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe umfasst die Tätigkeit der Sozialbetreuer*innen in der Familienarbeit:

  • Planung und Organisation den Alltag planen und organisieren (Zeitplan, Haushaltskassa, Familienorganisation, gesunde Lebensführung)
  • Haushaltsorganisation und -führung (z. B. Wohnungspflege, Wäschepflege, Zubereitung von Mahlzeiten bzw. Diätkost im Tagesablauf auch für Säuglinge und Kleinkinder)
  • Kinder und Jugendlichen altersspezifisch betreuen, Spiel – Lernanimation sowie Hausaufgabenbegleitung
  • die Betreuungsperson (en) von Familienangehörigen anleiten, beraten und unterstützen
  • ältere, kranke oder behinderte Familienmitglieder mitbetreuen
  • bei der Bewältigung von Krisensituationen begleiten und unterstützen
  • bei der Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie öffentlichen Stellen, Ämtern und Behörden beraten, begleiten und unterstützen
  • mit dem Betreuungsteam und mit Einrichtungen der öffentlichen und freien Wohlfahrt im sozialen Umfeld zusammenarbeiten (Helferkonferenzen und Vernetzungsgesprächen teilnehmen)
  • öffentliche, kirchliche oder private Institutionen im Sozialbereich (z. B. SOS-Kinderdorf)

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Rehabilitation

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