Diakon*in

Berufsbeschreibung

Diakon*innen vermitteln als Assistent*innen von katholischen, orthodoxen oder anglikanischen Priestern und evangelischen Pfarrer*innen die religiöse Botschaft ihrer Kirche. Bei kirchlichen Anlässen unterstützen sie den Priester bzw. den/die Pfarrer*in oder übernehmen selbständig einzelnen Aufgaben (wie z. B. Taufen, Hochzeiten). Ein spezieller Schwerpunkt der diakonischen Arbeit ist die  Seelsorge und Beratung von hilfsbedürftigen Personen.

Der Beruf des/der Diakon*in kann als Geistlicher/Geistliche oder auch als Zivilperson ausgeübt werden. Personen, die die geistliche Laufbahn anstreben, erwerben damit in der römisch-katholischen, altkatholischen, orthodoxen und anglikanischen Kirche die erste Stufe des Weihesakraments. In der römisch-katholischen Kirche ist dies zusätzlich mit der Verpflichtung zum  Zölibat verbunden. In der evangelischen Kirche ist das Diakonat eines von drei möglichen kirchlichen Ämtern auf Gemeindeebene.

In der römisch-katholischen sowie den orthodoxen Kirchen steht dieser Beruf nur Männern offen.

Die Aufgabe von Diakon*innen besteht darin dem Priester bzw. dem/der Pfarrer*in bei der Leitung der Kirchengemeinde zu assistieren. Dabei vermitteln sie die religiöse Botschaft ihrer Glaubensgemeinschaft, bringen Gläubigen Glaubensinhalte nahe und leiten sie an, ihr Leben nach den Grundsätzen der jeweiligen  Konfession zu gestalten. Der spezielle Schwerpunkt diakonischer Arbeit ist der Dienst an den Armen und Benachteiligten, insbesondere der körperlich, seelisch, geistig und sozial Bedürftigen. Dazu bieten sie  Seelsorge in karitativen Einrichtungen wie z. B. Kinder-, Jugend-, Alten-, Pflege-, Asylheimen, Krankenhäusern und Haftanstalten an. Diakon*innen mit pädagogischer (Zusatz-)Ausbildung können auch an Schulen unterrichten. In der Erwachsenenbildung übernehmen sie Weiterbildungen zu religiösen Themen.

Der engere bzw. liturgische Aufgabenbereich von Diakon*innen unterscheidet sich je nach Glaubensrichtung. Römisch-katholische, altkatholische sowie anglikanische Diakone unterstützen das Priesteramt bei der Leitung einer Gemeinde und beim regulären Gottesdienst. Selbstständig dürfen sie Taufen, Kommunion und Segnungen spenden sowie Trauungen und Begräbnisse leiten. Altkatholische Diakon*innen ist es zusätzlich erlaubt, die Krankensalbung zu übernehmen. Evangelische Diakon*innen sehen neben der Verkündigung der Glaubenslehre und der Feier des Gottesdienstes ihren Auftrag vor allem in der Sozial- und Bildungsarbeit sowie in pflegerischen, erzieherischen, beratenden und seelsorgerischen Tätigkeiten in der Gemeinde. Evangelische kirchliche oder kirchennahe Einrichtungen mit sozialem Aufgabenschwerpunkt verlangen für Leitungspersonal oft die Ausbildung zum/zur Diakon*in.

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich von Diakon*innen ist die Unterstützung der Priester/Pfarrer*innen in administrativen und organisatorischen Tätigkeiten, wie z. B. die Buchführung, Einteilung des Budgets, Kostenkalkulation und -kontrolle sowie die Instandhaltung der Kirchengebäude, Pfarrhäuser und klerikalen Gegenstände.

Diakon*innen können auch in Unterstützungsgremien der Pfarre (z. B. den Pfarrgemeinderat, das Presbyterium) berufen werden. Dort berät er/sie zusammen mit anderen Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft über die Inhalte und Aktivitäten der jeweiligen Gemeinde sowie finanzielle Fragen.

Diakon*innen bereiten Gottesdienste durch das Verfassen von Predigten, Reden, Vorträgen mit der Bibel und mit verschiedensten Texten und Schriften vor. Bei Messen, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen usw. verwenden sie auch liturgische Gegenstände (z. B. Kelche, Bücher, Monstranz, Hostien, Wein und Wasser, Öle usw.) und Kleidungsstücke.

In der  Seelsorge, Beratung sowie dem Spenden von Sakramenten benötigen sie eine gute Stimme,  Empathie sowie soziale und psychologische Fähigkeiten. Diakon*innen dürfen zwar keine Beichte abnehmen, Diskretion ist jedoch auch für sie eine Grundvoraussetzung.

Beim Unterricht an Schulen oder in der Erwachsenenbildung bedienen sich Diakon*innen entsprechender Lehrmittel, wie z. B. der Bibel, Schulbüchern, eigenen Ausarbeitungen, Filmen oder Musikinstrumenten. Für organisatorische und administrative Tätigkeiten setzen sie gängige Büro- und EDV-Technik ein (Computer, Notebooks, Tablets), bedienen Drucker, Kopiergeräte, Telefonanlagen und Mobiltelefone und führen Datenbanken, Listen, Dokumente und Karteien.

Diakon*innen arbeiten vor allem im Kontakt mit den Gemeindemitgliedern ihrer Glaubensgemeinschaft. Sie sind in den sakralen Räumlichkeiten der Kirchenhäuser ihrer Gemeinde sowie in den Büros, Besprechungsräumen und anderen Räumlichkeiten von Pfarrhäusern tätig. Für ihre soziale Arbeit sowie die  Seelsorge arbeiten sie auch in sozialen und karitativen Einrichtungen und Krankenhäusern, aber auch direkt zu Hause in den Privathaushalten ihre Gemeindemitglieder. Im Schulunterricht sind sie in Klassenräumen tätig.

Da Diakon*innen dem Priester bzw. dem/der Pfarrer*in assistieren, sind sie sowohl diesen als auch den kirchlichen Normen verpflichtet. Soziale Aufgaben und die  Seelsorge erledigen Diakon*innen zum Großteil selbstständig mit relativ großen Freiräumen in ihrer inhaltlichen Gestaltung.

Neben den Priestern/Pfarrer*innen arbeiten Diakon*innen mit vielen anderen Personen, aus dem Bereich der  Seelsorge und des Sozialwesens zusammen, wie z. B. Pastoralassistent*in, Ministrant*innen, Messdiener*innen, ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, Nonnen, Organist*innen u. a. zusammen.

Liturgische Tätigkeiten:

  • Gottesdienste, Prozessionen, Danksagungen etc. vorbereiten sowie Gebete, Texte und Musik dafür auswählen und zusammenstellen
  • Predigten verfassen und halten
  • Segnungen vornehmen
  • Taufen, Beerdigungen und Trauungen durchführen (je nach Glaubensrichtung auch Krankensalbung)

Soziale Tätigkeiten:

  • Gemeindemitglieder seelsorgerisch betreuen
  • Patient*innen in Krankenhäusern und Hospizen, Bewohner*innen von Alten-, Pflege-, Jugend-, Kinder-, Asylheimen und gegebenenfalls Insassen von Haftanstalten seelsorgerisch betreuen
  • in der evangelischen Kirche auch Leitung sozialer Einrichtungen
  • verschiedenste Aktivitäten mit religiösen Inhalten organisieren und durchführen (z. B. in der Kinder-, Jugend-, Frauen- und Altenarbeit)

Religionspädagogische Tätigkeiten:

  • Religionsunterricht an Schulen planen und durchführen
  • Lehrtätigkeiten im Rahmen der Erwachsenenbildung ausüben

Administrative Tätigkeiten:

  • Assistenz für das Priesteramt/Pfarrer*innenamt Verwaltungstätigkeiten und organisatorischer Aufgaben (z. B. Buchführung, Einteilung des Budgets, Kostenkalkulation und -kontrolle)

  • Pfarrgemeinden und Klöster
  • Spitäler, Alten- und Pflegeheime, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Bundesheer (Seelsorgedienst), Haftanstalten
  • karitative Organisationen, Beratungs- und Seelsorgeinstitutionen
  • theologische Zeitungen und Verlage
  • Lehrtätigkeit an Schulen (Religionsunterricht)

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Liturgie Weihesakrament Zölibat

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