Bootbauer*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Boatbuilder
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Ausbildung
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Boots- und Schiffstechnik
- Bootstypenkunde
- Werkstoffkunde
- Methoden und Verfahren der Holzbearbeitung
- Kunststoffbearbeitung
- Metallbearbeitung
- Technisches Zeichnen (CAD)
- Elektrotechnik (Steuerungstechnik)
- Qualitätssicherung
- Projektmanagement
- technische Dokumentation
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Bootbauer*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Bootbauerin" bzw."'Bootbauer" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten und Werkhallen und im Freien usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Adressen:
Berufsschule Kremsmünster
Kirchberg 8
4550 Kremsmünster
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -35600
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -235199
E-Mail: bs-kremsmuenster.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-kremsmuenster.ac.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Info:
Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
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