Der Beruf des Bildhauers/der Bildhauerin hat eine lange Tradition. Handwerkliches Bearbeiten von Holz oder Natursteinen wird seit Jahrhunderten auf unterschiedliche Weise praktiziert. Viele bedeutende Kulturdenkmäler, Bauwerke und Kunstwerke aus Stein oder Holz sind durch die Hände von Bildhauer*innen entstanden. Das Berufsbild des/der Bildhauer*in hat sich durch technische Entwicklungen und Erneuerungen stark modernisiert. Ein kunsthandwerkliches Können gehört jedoch bis heute zur Ausübung des Berufs.
Zu ihren Arbeitsmaterialien gehören vorwiegend Stein, Holz und Kunststoffe. Bildhauer*innen formen Modelle (aus Ton oder Gips), verwandeln sie durch die technische Übertragung in Architekturplastiken, Brunnen, Denkmäler, Reliefs, Rauminstallationen oder Figuren für Kirchen, private oder öffentliche Räume. Sie schnitzen von Hand oder unter Verwendung von Maschinenwerkzeugen Holz und andere Materialien zu Flach- und Hochreliefs verschiedenster Art: Rundplastiken, Schriften und Ornamente, Möbel und Möbelteile, Täfelungen und Wandverkleidungen, Heiligenfiguren oder Beleuchtungskörper.
Sie führen aber auch Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an Möbeln, Kunstgegenständen, historischen Gebäuden und Denkmälern durch. Bei Restaurierungsaufträgen müssen sie zunächst ein Schadensgutachten erstellen und Art und Umfang der erforderlichen Restaurierungsarbeiten bestimmen. Dabei werden zuerst die Steinteile durch das Auftragen von chemischen Festigungsmitteln gefestigt. Danach können die erforderlichen Reinigungsarbeiten mit Wasser oder chemischen Reinigungsmitteln durchgeführt werden. Ersatzteile für beschädigte Fassadenteile werden in der Werkstatt angefertigt. Bei der Restaurierung von Figuren, Reliefs und Möbeln ergänzen sie fehlende Stücke und schadhafte Stellen durch Neuanfertigungen bzw. wechseln diese aus.