Besamungstechniker*in

Andere Bezeichnung(en):
Besamer*in

Berufsbeschreibung

Besamungstechniker*innen nehmen künstliche Befruchtungen bei weiblichen Tieren vor. Sie führen Besamung direkt in den Ställen ihrer Kundinnen und Kunden – den/die Landwirt*in oder Viehzüchter*in – vor. Sie beraten ihre Kundinnen und Kunden über die Auswahl des zu verwendenden Spermatozoids, der Zuchttiere oder Zeitpunkt der Besamung.

Besamungstechniker*innen arbeiten mit und am lebenden Tier, wodurch sie auch mit Schmutz und unangenehmen Gerüchen konfrontiert sind. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten ist eine Schutzbekleidung unbedingt erforderlich. Regelmäßige Weiterbildungen runden das Berufsprofil ab.

Der größte Anteil in diesem Beruf sind Eigenbestandsbesamer*innen – also Landwirte und Landwirtinnen, die diese Tätigkeit zur Sicherung ihres eigenen Viehbestands vornehmen.

Besamungstechniker*innen führen bei Kühen, Schweinen, Pferden und anderen Tieren (vor allem Nutztieren) künstliche Befruchtungen durch. Sie verwenden dazu Sperma des jeweiligen männlichen Tieres (Stier, Eber etc.), das vorher in Besamungsstationen in Labors behandelt und eingefroren wurde. Sie nehmen die Besamung vor Ort vor bei den Kundinnen und Kunden vor allem auf Bauernhöfen vor.

Die Kundinnen und Kunden können sich in einem  Katalog informieren, welche Art/Rasse von Jungtier (z. B. bei Kälbern: Fleckvieh, Braunvieh) sie haben möchten. Dementsprechend verwenden Besamungstechniker*innen bestimmtes Spermatozoid. Dabei können sie ihre Kundinnen/Kunden auch beraten, z. B. welche Tiere sie als Zuchttiere wählen sollten oder wann der günstigste Zeitpunkt für eine Besamung ist. Teilweise organisieren und führen sie auch größere Informationsveranstaltungen für Landwirte/Landwirtinnen und Züchter*innen durch.

Besamungstechniker*innen führen außerdem eine Reihe administrativer Tätigkeiten durch, wie z. B. Bestellung des Spermas oder die Dokumentation und Abrechnung ihrer Dienstleistung. Um für ihre Beratungsleistungen am neusten Stand zu sein, informieren sie sich laufend über die neuesten Entwicklungen in der Branche.

In Österreich sind die meisten Besamungstechniker*innen Eigenbestandsbesamer*innen. Dies bedeutet, dass Landwirte/Landwirtinnen diese Tätigkeit nur zur Sicherung ihres eigenen Viehbestands vornehmen bzw. vornehmen dürfen.

Besamungstechniker*innen arbeiten mit und am lebenden Tier, weshalb sie eine entsprechende, wasserdichte und schmutzabweisende Schutzkleidung, insbesondere Handschuhe, tragen müssen. Die Befruchtung wird mit einer speziellen Spritze sowie einer sogenannten „Palette“ (Stäbchen, das das Sperma enthält) durchgeführt.

Besamungstechniker*innen benötigen ein Fahrzeug, mit dem sie ihre Kundinnen und Kunden aufsuchen und in dem sie ihre Arbeitsmittel mitführen. Um Bestellung aufnehmen bzw. mit Ihren Kundinnen und Kunden in Kontakt treten zu können, verwenden sie gängige Kommunikations- und IT-Geräte,  Software und Internet (Computer, Notebooks, Telefon und Mobiltelefon, E-Mail, eigene Webseiten usw.).

Besamungstechniker*innen arbeiten vor allem in Ställen, aber auch in Büroräumlichkeiten. Ihre Tätigkeit führen sie in der Regel alleine durch, arbeiten dabei aber mit ihren Auftraggeber*innen, den Landwirten/Landwirtinnen und Viehzüchter*innen zusammen.

Das Spermatozoid erhalten sie in Besamungsstationen, das dort behandelt und tiefgefroren wird. Dabei arbeiten sie mit Personen, die im Vertrieb tätig sind (Beruf Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in) und dem Labor ( Labortechnik - Biochemie (Modullehrberuf), Biotechniker*in, Biotechnologe / Biotechnologin) zusammen.

Da die Besamungen genau zum Zeitpunkt der Fruchtbarkeit der Tiere durchgeführt werden müssen, ergeben sich für Besamungstechniker*innen auch Wochenend- und Nachtdienste.

Obwohl Besamungstechniker*innen mit Schmutz und unangenehmen Gerüchen zu tun haben, erfreut sich der Beruf durch die Arbeit mit und am lebenden Tier immer größerer Beliebtheit. Denn: Bei einer künstlichen Befruchtung wird in sehr hohem Maße auf das Tierwohl geachtet. Besamungstechniker*innen müssen über einen guten Leumund verfügen und dürfen keine Vorstrafen zu Tierquälerei haben.

  • Landwirte bzw. Viehzüchter*innen beraten
  • Bestellung und Auswahl des Spermas
  • künstliche Befruchtungen durchführen
  • Dokumentation
  • Besamungsstationen
  • landwirtschaftliche Einrichtungen
  • selbstständige Berufsausübung