Berufskraftfahrer*in - Güterbeförderung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Motor vehicle driver specialising in the transport of goods
- Berufsbeschreibung
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Ausbildung
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Transport- und Speditionswesen
- Güterbeförderung, Logistik
- LKW-Führerschein
- KFZ-Technik, KFZ-Elektronik, GPS
- Arbeitsrecht, Betriebssicherheit
- Wartung und Reparatur
- Erste Hilfe
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Berufskraftfahrer*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Berufskraftfahrerin" bzw."Berufskraftfahrer" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zu facheinschlägigen Befähigungsprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Fahrzeugen, Lagerhallen und -plätzen, Werkstätten, auf der Straße, in Büros usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Adressen:
Berufsschule Mattighofen
Feldstraße 3
5230 Mattighofen
Tel.: +43 (0)7742 / 22 71
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -258499
E-Mail: bs-mattighofen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-mattighofen.ac.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Art: a.o. Lehrabschluss
Dauer: 120 bis 282 LE
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Berufslenker*innen mit den Führerscheinklassen C und/oder D und mindestens 1,5 Jahren Berufspraxis als gewerbliche/r Lenker*in (B,C,D) oder Nachweis über einen verwandten, bereits erlernten Lehrberuf (z. B. KFZ Techniker*in)
- Vollendung des 18. bzw. 20. Lebensjahres
Abschluss:
Seminarbestätigung bzw. Zeugnis
fallweise: inkl. C95- bzw. D95-Bescheinigung
Berechtigungen:
Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.
Info:
Zielgruppe: Berufskraftfahrer*innen, die den Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg absolvieren möchten.
Dauer: unterschiedlich je nach Anbieter; zumeist ca. 280 LE
Kosten: ca. EUR 1.100,00 EUR - EUR 2.000,00; je nach Anbieter (z. B. bfi) bis zu 100% förderbar
Inhalte:
- Fachkunde (Beförderungsverträge, Transportgüter, Verkehrsgeografie)
- nationaler und internationaler LKW- und Omnibusverkehr
- Lehrinhalte aller 5 bzw. 6 Fahrerweiterbildungs-Module für LKW- und Omnibus-Lenker (C95 und D95)
- Gefahrgutlenker-Basiskurs mit ADR-Schulungsbescheinigung, gültig 5 Jahre
- rationelles Fahrverhalten nach Sicherheitsregeln
- Kraftfahrzeug-, Motoren- und Wartungskunde
- Optimierung Kraftstoffverbrauch, Eco-Training
- EU-Sozial- und Arbeitsrecht
- digitaler Tachograf
- Ladungssicherung, Technik, Lademittel, Werkzeuge, Arbeitsbehelfe
- Sicherheit, Ladungssicherung und Komfort im Omnibus
- transportspezifische Berechnungen
- kundenorientierter Umgang mit Fahrgästen, Konfliktbewältigung
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit
- Markt und Image, wirtschaftliches Umfeld, Marktordnung
- Dienstleistung und Logistik
- Lernstoff für die Grundqualifikationsprüfung
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Graz Süd
Paula-Wallisch-Straße 8
8055 Graz
Tel.: ++43 05 7270 DW 2300
Fax: ++43 05 7270 DW 2399
E-Mail: karin.silberholz@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-graz-sued.html
WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
basilica - die Organisationsplattform für Bildung KG
Hirschstettnerstraße 86
1220 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 890 0912, +43 (0)660 / 311 19 64
Fax: +43 (0)1 / 890 0912 -15
E-Mail: office@basilica.at
Internet: https://www.basilica.at/
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
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