Berufsdetektive/Berufsdetektivinnen sind dem Gesetz verpflichtet und vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klient*innen. Berufsdetektiv*innen arbeiten zumeist unauffällig und diszipliniert im Verborgenen auf der Grundlage fundierter rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Kenntnisse. Sie verbringen viel Zeit mit dem Recherchieren, Einholen, Sichten und Auswerten von Schrift- und Bildmaterial aus Archiven, anderen Detekteien und Auskunfteien und mit Schreibarbeiten. Häufig betreffen ihre Aufträge im privaten Bereich Ehe- und Scheidungsangelegenheit, Erbschaftsstreitigkeiten oder das Ausforschen vermisster Personen, erbberechtigter Personen oder auch von Verfasser*innen anonymer Schreiben. Im geschäftlichen Bereich überwachen sie z. B. Kunden/Kundinnen in Geschäften oder arbeiten an der Aufklärung von Wettbewerbsverletzung. Sie überwachen Personen und "durchleuchten" z. B. Zeugen. Ihre gewonnenen Informationen sind auch in Gerichtsverfahren verwertbar.
Berufsdetektive/Berufsdetektivinnen entdecken und analysieren Spuren, sie dokumentieren ihre Beobachtungen mit Fotoapparaten und Videos, machen Tonaufzeichnungen und verwenden zur Beweisfindung Daten aus Archiven, aus der Verwaltung usw. Wenn sie im Schutz- und Sicherheitsbereich eingesetzt sind (z. B. bei Geldtransporten, Objektschutz (Gebäude, Geschäftslokale), Veranstaltungen) tragen sie Waffen.
Berufsdetektive/Berufsdetektivinnen müssen auf vielen Gebieten, wie Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Strafrecht, Kriminalistik, Wirtschaft etc. kompetent sein. Sie können sich auf verschiedene Tätigkeiten wie die von Warenhausdetektiv*innen, Personenschützer*innen, Wirtschaftsdetektiv*innen, Detektiv*innen gegen Computerkriminalität spezialisieren.