Bekleidungsgestaltung - Kürschner*in und Säckler*in (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 3 1/2 Jahre
Andere Bezeichnung(en):
früher: Kürschner*in, Säckler*in (Lederbekleidungserzeuger*in)
English: Clothing design specialising in furrier and leather garments tailoring (Clothing designer)
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Lehre und Matura
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
- Links
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- Lehrbetriebsübersicht
- Lehrlingszahlen
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Weiterbildung & Karriere
Kürschner*innen und Säckler*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI), bieten in vielen relevanten Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing) Kurse und Lehrgänge an.
Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken (Z. B. Software für Schnittzeichen) oder Maschinen (z. B. Programmierbare Nähmaschinen) bieten viele Herstellerfirmen eigene Schulungen an.
Der Besuch von Textilmessen, Verkaufsveranstaltungen, Branchenevents und Modeschauen ermöglicht die Weiterbildung zu aktuelle internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.
Aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks auf die österreichische Textil- und Bekleidungsbranche durch billigere ausländische Produkte und den zunehmenden Automatisierungsgrad der industriellen Fertigung ist die laufende Weiterentwicklung durch Weiterbildung und Spezialisierung für Fachkräfte in diesem Bereich besonders wichtig. Dadurch die hohe Qualität ihrer Arbeit und die laufende Weiterentwicklung ihrer spezialisierten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen bleiben Bekleidungsgestalter*innen konkurrenzfähig und finden interessante Beschäftigungsmöglichkeiten vor, insbesondere in anderen Bereichen der Textil- und Modebranche.
Weiterbildungsbereiche für Kürschner*innen und Säckler*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- Verarbeitungstechniken
- neue Materialien (z. B. Kunststoffpelze, Veganes Leder) und Zubehör
- neue Veredelungstechniken (z. B. Imprägnierung)
- Ökologische und Nachhaltige Mode, Up-Cycling
- Nähmaschinentechnik (digitale Steuerung, Programmierung)
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Maschinenführung, Maschinensteuerung
- digitale Schnitt- und Verarbeitungstechniken
- digitales Schnittzeichnen, digitales Design (CAD)
- Qualitätssicherung
- REFA-Technik
- Arbeitsvorbereitung
- Betriebsführung
- Marketing, Werbung, Social-Media
- E-Commerce
- Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
- Fremdsprachen (vor allem Fachenglisch, aber auch osteuropäische Sprachen)
Methodenkompetenzen
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Mitarbeiter*innenführung, Teammanagement
- Zeitmanagement
- Qualitätssicherung
- Projektmanagement und -dokumentation
- Kreativität / Kreativitätstechniken
Sozialkompetenzen:
- interkulturelle Kompetenzen
- Kund*innenorientierung
- Verkaufstalent
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Leadership
Kürschner*in und Säckler*in ist in Österreich eher ein Nischenberuf. Die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten sind im Berufsfeld daher begrenzt und ergeben sich manchmal auch in angrenzenden, anderen Berufsbereichen der Textil- und Modebranche.
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Kürschner*innen und Säckler*innen zu Team-, Werkstätten- oder Produktionsleiter*innen oder zu Produktdesigner*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zur Lehrlingsausbilder*in ist möglich.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung auf bestimmte Produkte (z. B. Pelze, Trachtenmode) und die Weiterentwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Viele Kürschner*innen und Säckler*innen sind selbständig tätig und produzieren ihre eigenen Designs und Produkte. Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung besteht im Rahmen verschiedener reglementierter und freier Gewerbe (siehe Menüpunkt Selbständigkeit).
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Bundeslehranstalten für Mode.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (Z. B. Mode - Design) ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Bekleidungsgestaltung - Kürschner*in und Säckler*in ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:
WKO-Bildungspfad Unternehmertum
Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade
WeiterbildungsmöglichkeitenArt: Universitätsstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, Aufnahmeverfahren
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Master-Studien
Info:
In Kooperation mit Forschungseinrichtungen wie dem Future Lab der Ars Electronica, dem Linz Center of Mechatronics und Partnern in der Industrie.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Kunstuniversität Linz
Hauptplatz 6
4010 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0
Fax: +43 (0)732 / 78 35 -08
E-Mail: ufg.presse@lists.ufg.at
Internet: https://www.ufg.at/
Art: Universitätsstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
- einschlägiges Bachelorstudium
- Aufnahmeprüfung/Zulassungsprüfung
- Vorlage künstlerischer Arbeitsproben (Portfolio und Projektskizze)
Abschluss:
Master of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Das Masterstudium Fashion & Technology ist ein viersemestriges Studium an den Schnittstellen von Mode und Technologie. Mittels Design und kritischer Reflexion erschließen die Studierenden emergente Bereiche, die sich aus der Verbindung von traditionellen Techniken und Technologien der Mode mit neuen technischen Disziplinen ergeben. In praxisorientierten Workshops entwickeln die Studierenden ihre Projekte unter Anleitung von internationalen ExpertInnen und KooperationspartnerInnen aus den Bereichen Design, Forschung, Kunst und Wirtschaft. (Quelle: Kunstuni Linz)
Weitere Infos: https://www.ufg.at/Masterstudium.14646.0.html
Adressen:
Kunstuniversität Linz
Hauptplatz 6
4010 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0
Fax: +43 (0)732 / 78 35 -08
E-Mail: ufg.presse@lists.ufg.at
Internet: https://www.ufg.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Bundesinnung der Mode & Bekleidungstechnik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -0
Fax: +43 (0)5 90 900 -249
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.wko.at/mode
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Mode & Bekleidungstechnik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -0
Fax: +43 (0)5 90 900 -249
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.wko.at/mode
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Mode & Bekleidungstechnik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -0
Fax: +43 (0)5 90 900 -249
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.wko.at/mode
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, Aufnahmeverfahren
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Master-Studien
Info:
In Kooperation mit Forschungseinrichtungen wie dem Future Lab der Ars Electronica, dem Linz Center of Mechatronics und Partnern in der Industrie.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Kunstuniversität Linz
Hauptplatz 6
4010 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0
Fax: +43 (0)732 / 78 35 -08
E-Mail: ufg.presse@lists.ufg.at
Internet: https://www.ufg.at/
Art: Universitätsstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
- einschlägiges Bachelorstudium
- Aufnahmeprüfung/Zulassungsprüfung
- Vorlage künstlerischer Arbeitsproben (Portfolio und Projektskizze)
Abschluss:
Master of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Das Masterstudium Fashion & Technology ist ein viersemestriges Studium an den Schnittstellen von Mode und Technologie. Mittels Design und kritischer Reflexion erschließen die Studierenden emergente Bereiche, die sich aus der Verbindung von traditionellen Techniken und Technologien der Mode mit neuen technischen Disziplinen ergeben. In praxisorientierten Workshops entwickeln die Studierenden ihre Projekte unter Anleitung von internationalen ExpertInnen und KooperationspartnerInnen aus den Bereichen Design, Forschung, Kunst und Wirtschaft. (Quelle: Kunstuni Linz)
Weitere Infos: https://www.ufg.at/Masterstudium.14646.0.html
Adressen:
Kunstuniversität Linz
Hauptplatz 6
4010 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0
Fax: +43 (0)732 / 78 35 -08
E-Mail: ufg.presse@lists.ufg.at
Internet: https://www.ufg.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 3 Module, gesamt 128-200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es werden keine Spezialkenntnisse vorausgesetzt.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wird der „REFA-Grundschein Arbeitsorganisation“ verliehen sowie der Titel „REFA-ArbeitsorganisatorIn“ sowie Zeugnisse über die abgelegten Teile
Info:
Hinweis: Die REFA Methodenlehre ist eine international standardisierte Ausbildungsmöglichkeit, mit der betriebliche Abläufe effizient und produktiv gestaltet werden können: Das Angebot umfasst eine dreiteilige REFA-Grundausbildung 2.0 bzw. 4.0 sowie Spezialkurse, z.B. REFA-ProduktionsplanerIn, REFA-KostencontrollerIn, REFA-Trainee of Leadership, REFE-TechnikerIn für Industrial Engeneering
Dauer der REFA-Grundausbildung: 3 Module mit einer Gesamtdauer von - je nach Bundesland - 128-200 Lehreinheiten
Kosten: Gesamtkosten: EUR 1,750,00 - EUR 3.000,00
Zielgruppe: Personen, die in der Arbeitsvorbereitung bzw. in der Produktionsplanung oder -steuerung tätig sind
Inhalte der REFA-Grundausbildung:
REFA-Grundausbildung Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Teil 1 - Analyse und Gestaltung von Prozessen
- Teil 2 - Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten
- Teil 3 - Praxisteil Methodentraining
Adressen:
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Bundesinnung der Mode & Bekleidungstechnik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -0
Fax: +43 (0)5 90 900 -249
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.wko.at/mode
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Mode & Bekleidungstechnik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -0
Fax: +43 (0)5 90 900 -249
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.wko.at/mode
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der SäcklerInnen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung)
Info:
Das Handwerk der SäcklerIn (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk KürschnerIn verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Mode & Bekleidungstechnik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -0
Fax: +43 (0)5 90 900 -249
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.wko.at/mode
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
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