Badewärter*in / Saunawärter*in

Andere Bezeichnung(en):
Bademeister*in

Berufsbeschreibung

Bade- und Saunawärter*innen arbeiten in Hallen- und Freibädern, in Saunabetrieben und Freizeitanlagen. Dort sind sie für den Ablauf des Bade- und Saunabetriebes verantwortlich. Sie beaufsichtigen die Bade- und Saunagäste und achten darauf, dass diese die Baderegeln einhalten. Außerdem reinigen und warten sie die Einrichtungen (Schwimmbecken und -halle, Saunabereich, Whirlpools etc.). Bade- und Saunawärter*innen stehen in Kontakt mit Bade-, Schwimm- und Saunagästen, mit Mitarbeiter*innen der Bäder- und Saunaverwaltung und Vorgesetzten.

Bade- bzw. Saunawärter*innen sind in privaten und öffentlichen Hallen- und Freibädern, in Saunabetrieben, Thermen-, Freizeitanlagen und Kurbetrieben für den reibungslosen Ablauf des Bade- bzw. Saunabetriebes verantwortlich. Sie beaufsichtigen die Bade-, Sauna- und Solarienbesucher*innen und sorgen dafür, dass die Einrichtungen und Anlagen funktionieren. Bade- bzw. Saunawärter*innen achten darauf, dass die Haus-, Badeordnung, Sicherheits- und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Badewärter*innen leisten bei Bedarf Erste Hilfe. Sie kontrollieren regelmäßig die Wasserqualität, prüfen dabei Inhaltsstoffe, Gütekriterien und Wasserchemie. Weiters sind sie für die Anwendung von  Chemikalien wie Chlorgas verantwortlich. Badewärter*innen reinigen Schwimmbecken und -hallen, Whirlpools, Tauchbecken und Solarienbereiche. Sie halten den Badebetrieb instand und bestellen rechtzeitig notwendige Betriebsmittel. In der Wintersaison führen sie Reparaturarbeiten durch und räumen Freibadanlagen bei Schneefall frei. Badewärter*innen führen Inventarlisten und Aufzeichnungen über die Wasserqualität, Chlorgasanwendungen usw. Zur Ausübung ihres Berufes sind verschiedene Prüfungen und Kurse Voraussetzung: z. B. Rettungsschwimmer-Kurs, Erste-Hilfe-Kurse und Chlorgas-Sicherheitsseminar.

Saunawärter*innen beraten und informieren Saunabesucher*innen. Beispielsweise klären sie die Besucher*innen über die gesundheitlichen Wirkungen und Risiken des Saunierens auf. Sie stellen den ordnungsgemäßen Zustand der Saunaanlagen sicher und sorgen für einen gesundheitsfördernden Ablauf der Saunagänge. Saunawärter*innen kümmern sich um den Aufguss. Sie gießen auf die erhitzten Steine des Saunaofens ein Gemisch aus Wasser und ätherischen Ölen. Nach Abschluss eines Saunaganges lüften und reinigen sie die Saunakabine. Sie bedienen und überwachen die technischen Anlagen und Temperaturen der Saunaeinrichtungen. Auch Dampfsaunen, Infrarotkabinen und Ruheräume werden von Saunawärter*innen gewartet und gereinigt.

Bade- bzw. Saunawärter*innen arbeiten mit diversen Reinigungsmitteln und  Chemikalien, insbesondere mit Chlorgas. Sie bedienen Saunaöfen, Niedrigtemperaturkammern, Dampfkammern und hantieren dort dabei auch mit ätherischen Ölen. Für kleinere Reparaturen verwenden sie Handwerkzeuge. Mit Messgeräten kontrollieren sie die technischen Anlagen, das Raumklima und die Wasserqualität. Bade- bzw. Saunawärterinnen führen auch Listen über Inventar und Wasserqualität und bestellen notwendige Materialien. Für die Bestellung bedienen sie den Computer und die entsprechende  Software. Bei Verstößen gegen die Badeordnung und Sicherheitsvorschriften setzen sie eine Pfeife ein. Bei Notfällen greifen sie auf Rettungsutensilien wie Schwimmhilfen, Rettungsringe, und Erste Hilfe-Ausrüstungen zurück.

Zur Ausführung ihrer Tätigkeiten bewegen sich Bade- und Saunawärter*innen im gesamten Bereich von Schwimm-, Sauna- und Freizeitanlagen. Sie stehen in Kontakt mit Schwimm-, Bade- und Saunagästen, Solarienbesucher*innen, in Kurbetrieben und Sanatorien auch mit Patient*innen. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Vorgesetzten, Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen im Verwaltungsbereich.

Im Sommer sind Badewärter*innen, die in Freibädern arbeiten, großer Hitze und teilweise direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt.

  • Verantwortung für den reibungslosen Ablauf des Bade- und Saunabetriebes tragen
  • Bade-, Saunagäste und Inventar beaufsichtigen
  • auf Einhaltung der Haus- und Badeordnung, Sicherheits- und Hygienevorschriften achten, regelmäßig die Wasserqualität kontrollieren
  • Erste Hilfe leisten
  • Saunabereich, Dampfsaunen, Infrarotkabinen, Niedertemperaturkammern, Whirlpools, Tauchbereich, Schwimmbecken und Solarienbereich beaufsichtigen und reinigen
  • Gäste über Wirkungen und Risiken der Sauna informieren
  • Betrieb instand halten, Betriebsmittel bestellen
  • Öffentliche und private Hallen- und Freibäder mit und ohne Saunaanlagen
  • Betriebe im Gesundheitsvorsorge- und Wellnessbereich, wie Kuranstalten, Thermen- und Freizeitanlagen, Sanatorien etc.
  • Hotels mit Thermen und Wellnessbereich

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