Bade- bzw. Saunawärter*innen sind in privaten und öffentlichen Hallen- und Freibädern, in Saunabetrieben, Thermen-, Freizeitanlagen und Kurbetrieben für den reibungslosen Ablauf des Bade- bzw. Saunabetriebes verantwortlich. Sie beaufsichtigen die Bade-, Sauna- und Solarienbesucher*innen und sorgen dafür, dass die Einrichtungen und Anlagen funktionieren. Bade- bzw. Saunawärter*innen achten darauf, dass die Haus-, Badeordnung, Sicherheits- und Hygienevorschriften eingehalten werden.
Badewärter*innen leisten bei Bedarf Erste Hilfe. Sie kontrollieren regelmäßig die Wasserqualität, prüfen dabei Inhaltsstoffe, Gütekriterien und Wasserchemie. Weiters sind sie für die Anwendung von Chemikalien wie Chlorgas verantwortlich. Badewärter*innen reinigen Schwimmbecken und -hallen, Whirlpools, Tauchbecken und Solarienbereiche. Sie halten den Badebetrieb instand und bestellen rechtzeitig notwendige Betriebsmittel. In der Wintersaison führen sie Reparaturarbeiten durch und räumen Freibadanlagen bei Schneefall frei. Badewärter*innen führen Inventarlisten und Aufzeichnungen über die Wasserqualität, Chlorgasanwendungen usw. Zur Ausübung ihres Berufes sind verschiedene Prüfungen und Kurse Voraussetzung: z. B. Rettungsschwimmer-Kurs, Erste-Hilfe-Kurse und Chlorgas-Sicherheitsseminar.
Saunawärter*innen beraten und informieren Saunabesucher*innen. Beispielsweise klären sie die Besucher*innen über die gesundheitlichen Wirkungen und Risiken des Saunierens auf. Sie stellen den ordnungsgemäßen Zustand der Saunaanlagen sicher und sorgen für einen gesundheitsfördernden Ablauf der Saunagänge. Saunawärter*innen kümmern sich um den Aufguss. Sie gießen auf die erhitzten Steine des Saunaofens ein Gemisch aus Wasser und ätherischen Ölen. Nach Abschluss eines Saunaganges lüften und reinigen sie die Saunakabine. Sie bedienen und überwachen die technischen Anlagen und Temperaturen der Saunaeinrichtungen. Auch Dampfsaunen, Infrarotkabinen und Ruheräume werden von Saunawärter*innen gewartet und gereinigt.