Das Wort "Archiv" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie "Aufbewahrungsort für (amtliche) Dokumente, Akten, Urkundensammlungen". Ursprünglich war der Beruf des Archivars/der Archivarin eine Beamtentätigkeit, im 18. Jahrhundert lautete die Berufsbezeichnung auch "Archivbeamte/Archivbeamtin".
Die Ursprünge dieses Berufes sind auch heute noch aktuell. Archivare/Archivarinnen übernehmen die von den Verwaltungsbehörden und Gerichten für den laufenden Dienst entbehrlichen Akten, prüfen deren Archivwürdigkeit und reihen sie als Archivalien (Akten und Urkunden eines Archivs) in die Archive ein. Die Behörden sind verpflichtet, ihr Schriftgut an bestimmte Archive abzugeben. Die Archive sind ihrerseits - im Gegensatz zu Museen und Bibliotheken - verpflichtet, die Archivalien zu übernehmen und sachgemäß aufzubewahren. In einigen Archiven werden auch Materialien wie Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften, Flugschriften, politische und wissenschaftliche Schriften, fallweise auch Filme, Fotos, Tonträger, EDV-Daten - nach Themenbereichen geordnet - gesammelt und archiviert.
Eine weitere Aufgabe von Archivaren/Archivarinnen ist die Betreuung der Archivbenützer*innen. Sie erteilen dazu Auskünfte an Interessenten, die auf den jeweiligen Gebieten arbeiten, und ermöglichen die Durchsicht von Archivmaterial an Ort und Stelle. Sie erstellen auch Gutachten für Behörden, Institutionen und Privatpersonen (z. B. Beantwortung wissenschaftlicher Anfragen, Erstellung amtlicher Bestätigungen und Beglaubigungen). Außerdem sind sie für die sichere Aufbewahrung und für den Schutz der Archivalien vor Schäden durch Feuchtigkeit, Hitze, Lichteinfall und biologische Schädlinge zuständig. Manchmal sind dafür die Konservierung und Restaurierung beschädigter Schriftstücke oder Filmmaterialien erforderlich.
Durch die Entwicklung der elektronischen Kommunikations- und Informationstechnik hat sich das Berufsbild der Archivare/Archivarinnen verändert. Die Archivbestände werden auf elektronische Medien (z. B. CD-Rom, Mikrochips) und in Datenbanken gespeichert. Altbestände, die nicht in elektronischer Form vorliegen, werden dazu immer öfter digitalisiert, z. B. durch Einscannen. Für die Erschließung des Archivguts werden PCs, Notebooks und Tablets eingesetzt. Auch bei der Restaurierung und Konservierung werden speziell entwickelte Maschinen und Geräte eingesetzt. Zunehmend werden die so digitalisierten Informationen auch im Internet bereitgestellt.