Archivar*in

Berufsbeschreibung

Archivare/Archivarinnen betreuen und verwalten Einrichtungen zur Erfassung und Erhaltung rechtlicher und politischer Dokumente sowie Sammlungen schriftlicher historischer (geschichtlicher) Quellen. Sie sichten und ordnen die Archivbestände (z. B. Akten, Urkunden, Verträge) nach Inhalt, Herkunft und Entstehungszusammenhang. Dabei speichern die Archivare/Archivarinnen die Dokumente und Sammlungen auf elektronischen  Medien wie CD-Roms und erstellen am Computer Datenbanken. Sie haben - je nach Aufgabengebiet und Arbeitsort - Kontakte zu den Besucher*innen von Archiven, zu Mitarbeiter*innen von Behörden oder zu Fachkolleg*innen des jeweiligen Archivbestandes (z. B. Historiker*innen bei geschichtlichen Sammlungen)

Das Wort "Archiv" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie "Aufbewahrungsort für (amtliche) Dokumente, Akten, Urkundensammlungen". Ursprünglich war der Beruf des Archivars/der Archivarin eine Beamtentätigkeit, im 18. Jahrhundert lautete die Berufsbezeichnung auch "Archivbeamte/Archivbeamtin".

Die Ursprünge dieses Berufes sind auch heute noch aktuell. Archivare/Archivarinnen übernehmen die von den Verwaltungsbehörden und Gerichten für den laufenden Dienst entbehrlichen Akten, prüfen deren Archivwürdigkeit und reihen sie als Archivalien (Akten und Urkunden eines Archivs) in die Archive ein. Die Behörden sind verpflichtet, ihr Schriftgut an bestimmte Archive abzugeben. Die Archive sind ihrerseits - im Gegensatz zu Museen und Bibliotheken - verpflichtet, die Archivalien zu übernehmen und sachgemäß aufzubewahren. In einigen Archiven werden auch Materialien wie Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften, Flugschriften, politische und wissenschaftliche Schriften, fallweise auch Filme, Fotos, Tonträger, EDV-Daten - nach Themenbereichen geordnet - gesammelt und archiviert.

Eine weitere Aufgabe von Archivaren/Archivarinnen ist die Betreuung der Archivbenützer*innen. Sie erteilen dazu Auskünfte an Interessenten, die auf den jeweiligen Gebieten arbeiten, und ermöglichen die Durchsicht von Archivmaterial an Ort und Stelle. Sie erstellen auch Gutachten für Behörden, Institutionen und Privatpersonen (z. B. Beantwortung wissenschaftlicher Anfragen, Erstellung amtlicher Bestätigungen und Beglaubigungen). Außerdem sind sie für die sichere Aufbewahrung und für den Schutz der Archivalien vor Schäden durch Feuchtigkeit, Hitze, Lichteinfall und biologische  Schädlinge zuständig. Manchmal sind dafür die Konservierung und Restaurierung beschädigter Schriftstücke oder Filmmaterialien erforderlich.

Durch die Entwicklung der elektronischen Kommunikations- und Informationstechnik hat sich das Berufsbild der Archivare/Archivarinnen verändert. Die Archivbestände werden auf elektronische  Medien (z. B. CD-Rom, Mikrochips) und in Datenbanken gespeichert. Altbestände, die nicht in elektronischer Form vorliegen, werden dazu immer öfter digitalisiert, z. B. durch Einscannen. Für die Erschließung des Archivguts werden PCs, Notebooks und Tablets eingesetzt. Auch bei der Restaurierung und Konservierung werden speziell entwickelte Maschinen und Geräte eingesetzt. Zunehmend werden die so digitalisierten Informationen auch im Internet bereitgestellt.

Archivare/Archivarinnen arbeiten primär mit Archivalien, das sind Urkunden und Akten, die aus der  Verwaltung entstanden sind, urbare Grundbücher (mittelalterliche Grundbücher), alte Pläne usw. Sie arbeiten mit Mikrofilmen und Mikrofiches (verfilmte Archivalien), mit Fotos, Fachliteratur und EDV. Es gibt aber auch Film und Fotoarchive, in denen die Archivare und Archivarinnen mit Filmmaterial und Fotodokumenten arbeiten. Sie führen Karteien und Kataloge, digitale Datenbanken, Ordner, Mappen und Journale. Immer häufiger arbeiten sie an Computern, mit Scannern, Digitalisierungsprogrammen und anderen Softwareanwendungen und stellen die digitalisierten Materialien im Internet bereit.

Archivare/Archivarinnen arbeiten in den Räumlichkeiten von Archiven und Dokumentationsstellen. Diese werden von verschiedenen Institutionen, wie z. B. Interessenvertretungen, Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Universitäten, universitätsnahen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen, Ministerien und Berhören u. a. geführt.

Sie haben Kontakt zu den Besucher*innen von Archiven, zu Mitarbeiter*innen von Behörden oder zu Fachkolleginnen und Kollegen des jeweiligen Archivbestandes (z. B. Historiker*innen bei geschichtlichen Sammlungen).

Archivare/Archivarinnen arbeiten in der Regel während der üblichen Bürozeiten.

  • Archivgut sichten und klassifizieren, Bestandslisten erstellen, Kataloge anlegen
  • Archivgut dokumentieren und kommentieren (z. B. Nachschlagewerke erstellen)
  • Archivbenutzer*innen beraten und informieren
  • Gutachten für Ämter und Gerichte erstellen
  • altes Schriftgut konservieren und restaurieren (z. B. Handschriftensammlungen)
  • Fachartikel schreiben (z. B. in fachkundigen Zeitschriften)
  • gegebenenfalls auch Ausstellungen organisieren
  • Österreichisches Staatsarchiv, mit den Abteilungen Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Finanz-Hof-Kammerarchiv, Kriegsarchiv, Verkehrsarchiv und  Archiv der Republik
  • Universitäts- und Hochschularchive
  • Parlamentsarchiv, Polizeiarchiv
  • Archive von Gebietskörperschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften, großen Unternehmen und Privatstiftungen
  • Dokumentationsarchive (z. B. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands)

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

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