Arbeitsmedizinische Administrations-Assistenz (m./w./d.)

Ausbildung

Die Ausbildung im Beruf Arbeitsmedizinische Administrations-Assistenz (m./w./d.) erfolgt in der Regel aufbauend auf einer Erstausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf (vergleiche z. B. Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)) durch entsprechende Weiterbildungsangebote.
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinische Assistenzberuf sowie einschlägige Berufspraxis.

Art: Lehrgang

Dauer: 1 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang ist ein Pflicht­schulabschluss. Aufgrund der verantwortungsvollen und vielfältigen Aufgaben empfehlen wir jedoch Matura, eine abgeschlossene kaufmännische Lehre oder eine gleichwertige Berufsausbildung.

Abschluss:

Arbeitsmedizinische*r Administrations-Assistent*in

Berechtigungen:

Die Ausbildung zum/r Arbeitsmedizinischen Assistentent*in (AMA) ist eine Zwischenstufe und Zusatzqualifikation für Personen, die über eine medizinische Basisausbildung verfügen, jedoch nicht dem gehobenen Dienst angehören.

Info:

Die Ausbildung wendet sich an Personen mit Interesse an Arbeitsabläufen, (arbeits-)rechtlichen und ökonomischen Zusammenhängen sowie Affinität zu EDV-Anwendungen. Auch soziale Kompetenzen sind erforderlich, da 3A mit allen am Arbeitsprozess Beteiligten adäquat inter­agieren müssen. Für eine erfolgreiche Tätigkeit benötigen 3A darüber hinaus Organisationstalent, Genauigkeit und Zuverlässigkeit.

Weitere Infos: https://www.aamp.at/ausbildungen-fortbildungen

Adressen:

AAMP - Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention
Clemens Holzmeister Straße 6
1100 Wien

Tel.: +43 664 8800 3850
Fax: +43 (0)2243 / 243 11 -22
E-Mail: office@aamp.at
Internet: https://www.aamp.at