Die Ausbildung im Beruf Arbeitsmedizinische Administrations-Assistenz (m./w./d.) erfolgt in der Regel aufbauend auf einer Erstausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf (vergleiche z. B. Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)) durch entsprechende Weiterbildungsangebote.
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinische Assistenzberuf sowie einschlägige Berufspraxis.
Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang ist ein Pflichtschulabschluss. Aufgrund der verantwortungsvollen und vielfältigen Aufgaben empfehlen wir jedoch Matura, eine abgeschlossene kaufmännische Lehre oder eine gleichwertige Berufsausbildung.
Die Ausbildung zum/r Arbeitsmedizinischen Assistentent*in (AMA) ist eine Zwischenstufe und Zusatzqualifikation für Personen, die über eine medizinische Basisausbildung verfügen, jedoch nicht dem gehobenen Dienst angehören.
Info:
Die Ausbildung wendet sich an Personen mit Interesse an Arbeitsabläufen, (arbeits-)rechtlichen und ökonomischen Zusammenhängen sowie Affinität zu EDV-Anwendungen. Auch soziale Kompetenzen sind erforderlich, da 3A mit allen am Arbeitsprozess Beteiligten adäquat interagieren müssen. Für eine erfolgreiche Tätigkeit benötigen 3A darüber hinaus Organisationstalent, Genauigkeit und Zuverlässigkeit.