Amtsvormund (m./w./d.)

Andere Bezeichnung(en):
Rechtsführsorger*in, Jugendsachwalter*in, Jugendreferent*in

Berufsbeschreibung

Amtsvormunde arbeiten in sozialen Einrichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden (meistens Jugendämtern) und haben die Aufgabe, unmündige Personen rechtlich zu vertreten. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihre Vormundschaft auszuüben, entmündigte Personen oder minderjährige Asylwerber*innen. Die Amtsvormunde vertreten ihre  Klienten und Klientinnen in rechtlichen und geschäftlichen Belangen, sie kümmern sich z. B. darum, dass Fristen eingehalten werden und Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie haben Kontakt zu ihren Kolleg*innen sowie zu Fachkräften aus den Berufsbereichen Recht, Gesundheit und Soziales (z. B. Jurist*innen, Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen oder Psycholog*innen die Gutachten erstellen).

Die Hauptaufgabe der Amtsvormunde - auch Rechtsfürsorger*in (Berufsbezeichnung in Wien), Jugendsachwalter*in (Berufsbezeichnung in Tirol) oder Jugendreferent*in (Berufsbezeichnung in der Steiermark) genannt - besteht in der Wahrnehmung der Interessen ihrer Klientinnen und  Klienten, das sind Personen, für die ein Vormund bestellt ist (auch Mündel genannt). Dabei handelt es sich in der Regel um Kinder, Jugendliche oder unmündige Erwachsene. Sie vertreten die Interessen ihrer Mündel vor Gericht, vor Ämtern (wie z. B. Sozial- und Jugendämter, Arbeitsämter), erledigen für sie Zahlungen und diverse Bankgeschäfte und führen für sie die Vermögensverwaltung. Weitere Aufgaben der Amtsvormunde umfassen die regelmäßige Überprüfung der für die Mündel vorgesehenen Unterhaltsbeiträge, das Setzen von Fristen, das Evidenzhalten und Wahrnehmen von Fristen, Terminen und dergleichen mehr.

Amtsvormunde werden als Landes- oder Gemeindebedienstete beschäftigt, wobei jeweils eine bestimmte Zahl von entsprechenden Planstellen vorgesehen ist. Sie üben ihre Tätigkeit als Sachbearbeiter*innen des gehobenen Verwaltungsdienstes aus und sind in den Jugendämtern der Gemeinden angestellt.

Als Sachbearbeiter*innen auf Jugendämtern arbeiten Amtsvormunde mit Unterlagen, Akten, Computer, Laptops und EDV-Anlagen sowie mit den üblichen Büro- und Kommunikationsgeräten wie Drucker,  Scanner, Fax und Telefon. Sie lesen und verwenden Fach- und Handbücher, Gesetzestexte, Richtlinien und Verordnungen.

Amtsvormunde arbeiten in den Räumlichkeiten von Jugendämtern und Gemeindeämtern sowie im Außendienst bei ihren Klient*innen (Mündel) oder vor Gericht. Die Arbeit als Amtsvormund erfordert oft eine enge Zusammenarbeit mit Ärzt*innen (siehe Arzt / Ärztin), Psycholog*innen (siehe Psychologe / Psychologin), Sozialarbeiter*innen oder Jurist*innen.

  • Klient*innen (Mündel) wie z. B. Minderjährige und Entmündigte gesetzlich vertreten
  • Bankgeschäfte und Vermögensverwaltung für die Mündel führen
  • gesetzliche Vertretung bei der Festsetzung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen übernehmen
  • gesetzliche Vertretung zur Wahrung und Durchsetzung sonstiger rechtlicher und finanzieller Interessen der Mündel durchführen
  • die gesetzliche Vertretung für minderjährige unbegleitete Geflüchtete und Asylwerber*innen übernehmen (d. h. für minderjährige Geflüchtete und Asylwerber ohne Erziehungsberechtigte)
  • in Rechtsfragen Auskunft geben, beraten und Hilfestellung leisten
  • Bestimmungen der  Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes einhalten
  • Unterhaltszahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Sozialhilfe und andere Kostenbeiträge verwalten
  • Ansuchen um Gewährung von Pflegegeld, Alimente, Sozialhilfe usw. durchführen
  • Unterlagen, Akten und Kund*innen/Mündel-Karteien führen
  • Jugendämter, Gemeindeämter
  • Soziale Einrichtungen von Bund, Länder und Gemeinden

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 E-Government Kuratel Unterhaltsbemessung Unterhaltspflicht Vertretungsbefugnis

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