Änderungsschneider*in
English: Alterations Tailor
Weiterbildung & Karriere
Änderungsschneider*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildung kann für Änderungsschneider*innen auch bedeuten, eine Fachausbildung im Rahmen einer Lehre zu absolvieren. Änderungsschneider*innen ohne formale Ausbildung haben etwa die Möglichkeit, sich im Rahmen der Lehrlingsausbildung in den fachspezifischen Berufen Bekleidungsfertiger*in (Lehrberuf) oder Bekleidungsgestaltung (Modullehrberuf) weiter zu entwickeln. Der Besuch von Vorbereitungs- oder Aufbaulehrgänge ermöglicht den Abschluss einer Höheren Schule, z. B. im Bereich Bekleidungsgestaltung oder Modedesign.
Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet neben Kursen zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bzw. Meister*innenprüfung auch berufsspezifische Weiterbildungskurse (z. B. Schnittkonstruktion) an. Die Künstlerische Volkshochschule bietet Kurse für Mode- und Schnittzeichnen an. Bei der Anschaffung von CAD-Systemen finden zumeist Einschulungskurse der Herstellerbetriebe statt.
Der Besuch von Textilmessen und Modeschauen ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.
Weiterbildungsthemen sind beispielsweise:
- aktuelle Modetrends und Stile, Schnitte und Designs
- Modedesign
- Kostüme / Kostümbild
- Stoffe und Materialien
- CAD für Schnitte und Designs
- neue Näh-Werkzeuge und Geräte
- Näh- und Fertigungsmethoden
- Kommunikation und Kundenbetreuung
- Social Media, Medienkompetenz
- Datensicherheit, Datenschutz
Entwicklung und Karriere:
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meister- oder Werkmeisterprüfung) können Änderungsschneider*innen in größeren Werkstätten zu Werkstättenleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch eine Weiterentwicklung zum/r Kostümbildner*in, Textildesigner*in oder Modedesigner*in ist grundsätzlich möglich.
Eine weitere Möglichkeit der Weiterentwicklung für Änderungsschneider*innen besteht im Handel und Verkauf von Mode und Textilien. z. B. als Modehändler*in, Textilhändler*in ( Einzelhandel - Textilhandel (Lehrberuf)) oder Textilkaufmann / Textilkauffrau
Änderungsschneider*innen mit Sinn für Textilgestaltung haben die Möglichkeit, eine Fachausbildung zur Posamentiererei ( Textilgestaltung - Posamentiererei (Lehrberuf)), Stickerei ( Textilgestaltung - Stickerei (Lehrberuf)) oder Weberei ( Textilgestaltung - Weberei (Lehrberuf) zu absolvieren oder sich auf die Herstellung von Textilgestaltung - Strickwaren (Lehrberuf) zu spezialisieren.
Weiterbildungsangebote:
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung bzw. Höhere Lehranstalt
- Aufnahmeverfahren
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- Befähigung zur Ablegung der Meisterprüfung für Damenkleidermacher*innen
- mit dem erfolgreichen Besuch einer Meisterschule und einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit ist die Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Damenkleidermacher*in erfüllt
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.hum.at
Adressen:
KunstModeDesign Herbststrasse - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung Wien
Herbststraße 104
1160 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 492 09 70
Fax: +43 (0)1 / 492 55 71
E-Mail: kontakt@herbststrasse.at
Internet: https://www.herbststrasse.at/
Schwerpunkte:
Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung:
- Vertiefung Produkt-Design-Objekt
- Vertiefung Produkt-Design-Textil
Höhere Lehranstalt für Mode:
- Vertiefung Modedesign und Grafik
- Vertiefung Modemarketing & Visual Merchandising
Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und kreative Fertigungstechnik
Kolleg für Kunst für Berufstätige - Ausbildungsschwerpunkt Schmuck-Design
Kolleg für Mode für Erwachsene - Fachrichtung Mode-Design-Textil
Meisterschule für Damenkleidermacher*innen:
- Vertiefung Bühnenkostüm
- Vertiefung Haute Couture
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung bzw. Höhere Lehranstalt
- Aufnahmeverfahren
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- Befähigung zur Ablegung der Meisterprüfung für Damenkleidermacher*innen
- mit dem erfolgreichen Besuch einer Meisterschule und einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit ist die Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Damenkleidermacher*in erfüllt
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.hum.at
Adressen:
KunstModeDesign Herbststrasse - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung Wien
Herbststraße 104
1160 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 492 09 70
Fax: +43 (0)1 / 492 55 71
E-Mail: kontakt@herbststrasse.at
Internet: https://www.herbststrasse.at/
Schwerpunkte:
Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung:
- Vertiefung Produkt-Design-Objekt
- Vertiefung Produkt-Design-Textil
Höhere Lehranstalt für Mode:
- Vertiefung Modedesign und Grafik
- Vertiefung Modemarketing & Visual Merchandising
Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und kreative Fertigungstechnik
Kolleg für Kunst für Berufstätige - Ausbildungsschwerpunkt Schmuck-Design
Kolleg für Mode für Erwachsene - Fachrichtung Mode-Design-Textil
Meisterschule für Damenkleidermacher*innen:
- Vertiefung Bühnenkostüm
- Vertiefung Haute Couture
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
MW Michelbeuern - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und für wirtschaftliche Berufe Wien
Michelbeuerngasse 12
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 405 04 16 -0
Fax: +43 (0)1 / 405 04 16 -30
E-Mail: office@hlmw9.at
Internet: https://www.hlmw9.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Mode:
- Vertiefung Modedesign und Grafik
- Vertiefung Modemanagement und Design
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Vertiefung Kulturtouristik
Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und Design
Fachschule für wirtschaftliche Berufe - Vertiefung Kultur und Gastronomie
Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte - Vertiefung Humanökologie
Kolleg für Mode
- Vertiefung Modedesign Damen
- Vertiefung Modedesign Herren
Aufbaulehrgang für Mode - Vertiefung Modemarketing und Visual Merchandising
Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte
Meisterschule für Herrenkleidermacher*innen
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung bzw. Höhere Lehranstalt
- Aufnahmeverfahren
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- Befähigung zur Ablegung der Meisterprüfung für Damenkleidermacher*innen
- mit dem erfolgreichen Besuch einer Meisterschule und einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit ist die Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Damenkleidermacher*in erfüllt
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.hum.at
Adressen:
KunstModeDesign Herbststrasse - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung Wien
Herbststraße 104
1160 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 492 09 70
Fax: +43 (0)1 / 492 55 71
E-Mail: kontakt@herbststrasse.at
Internet: https://www.herbststrasse.at/
Schwerpunkte:
Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung:
- Vertiefung Produkt-Design-Objekt
- Vertiefung Produkt-Design-Textil
Höhere Lehranstalt für Mode:
- Vertiefung Modedesign und Grafik
- Vertiefung Modemarketing & Visual Merchandising
Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und kreative Fertigungstechnik
Kolleg für Kunst für Berufstätige - Ausbildungsschwerpunkt Schmuck-Design
Kolleg für Mode für Erwachsene - Fachrichtung Mode-Design-Textil
Meisterschule für Damenkleidermacher*innen:
- Vertiefung Bühnenkostüm
- Vertiefung Haute Couture
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung bzw. Höhere Lehranstalt
- Aufnahmeverfahren
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- Befähigung zur Ablegung der Meisterprüfung für Damenkleidermacher*innen
- mit dem erfolgreichen Besuch einer Meisterschule und einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit ist die Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Damenkleidermacher*in erfüllt
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.hum.at
Adressen:
KunstModeDesign Herbststrasse - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung Wien
Herbststraße 104
1160 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 492 09 70
Fax: +43 (0)1 / 492 55 71
E-Mail: kontakt@herbststrasse.at
Internet: https://www.herbststrasse.at/
Schwerpunkte:
Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung:
- Vertiefung Produkt-Design-Objekt
- Vertiefung Produkt-Design-Textil
Höhere Lehranstalt für Mode:
- Vertiefung Modedesign und Grafik
- Vertiefung Modemarketing & Visual Merchandising
Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und kreative Fertigungstechnik
Kolleg für Kunst für Berufstätige - Ausbildungsschwerpunkt Schmuck-Design
Kolleg für Mode für Erwachsene - Fachrichtung Mode-Design-Textil
Meisterschule für Damenkleidermacher*innen:
- Vertiefung Bühnenkostüm
- Vertiefung Haute Couture
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
MW Michelbeuern - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und für wirtschaftliche Berufe Wien
Michelbeuerngasse 12
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 405 04 16 -0
Fax: +43 (0)1 / 405 04 16 -30
E-Mail: office@hlmw9.at
Internet: https://www.hlmw9.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Mode:
- Vertiefung Modedesign und Grafik
- Vertiefung Modemanagement und Design
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Vertiefung Kulturtouristik
Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und Design
Fachschule für wirtschaftliche Berufe - Vertiefung Kultur und Gastronomie
Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte - Vertiefung Humanökologie
Kolleg für Mode
- Vertiefung Modedesign Damen
- Vertiefung Modedesign Herren
Aufbaulehrgang für Mode - Vertiefung Modemarketing und Visual Merchandising
Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte
Meisterschule für Herrenkleidermacher*innen
Art: Kolleg
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
Abschluss:
Diplomprüfung
Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Weitere Infos: https://www.hum.at
Adressen:
Modeschule Hallein - Kompetenzzentrum für Mode, Kreativität, Design und Styling der Erddiözese Salzburg
Dr.-Franz-Ferchl-Straße 7
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)6245 / 807 16 -0
Fax: +43 (0)6245 / 807 16 -320
E-Mail: office@modeschule-hallein.at
Internet: https://www.modeschule-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Mode:
- Vertiefung Modedesign und Grafik
- Vertiefung Modemarketing und Visual Merchandising
Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei:
- Vertiefung Fashion Stylist
- Vertiefung Make-up Artist
Kolleg für Mode - Fachrichtung Modedesign
Art: Kolleg
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
Abschluss:
Diplomprüfung
Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Weitere Infos: https://www.hum.at
Adressen:
KunstModeDesign Herbststrasse - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung Wien
Herbststraße 104
1160 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 492 09 70
Fax: +43 (0)1 / 492 55 71
E-Mail: kontakt@herbststrasse.at
Internet: https://www.herbststrasse.at/
Schwerpunkte:
Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung:
- Vertiefung Produkt-Design-Objekt
- Vertiefung Produkt-Design-Textil
Höhere Lehranstalt für Mode:
- Vertiefung Modedesign und Grafik
- Vertiefung Modemarketing & Visual Merchandising
Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und kreative Fertigungstechnik
Kolleg für Kunst für Berufstätige - Ausbildungsschwerpunkt Schmuck-Design
Kolleg für Mode für Erwachsene - Fachrichtung Mode-Design-Textil
Meisterschule für Damenkleidermacher*innen:
- Vertiefung Bühnenkostüm
- Vertiefung Haute Couture
Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, Aufnahmeverfahren
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Master-Studien
Info:
In Kooperation mit Forschungseinrichtungen wie dem Future Lab der Ars Electronica, dem Linz Center of Mechatronics und Partnern in der Industrie.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Kunstuniversität Linz
Hauptplatz 6
4010 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0
Fax: +43 (0)732 / 78 35 -08
E-Mail: ufg.presse@lists.ufg.at
Internet: https://www.ufg.at/
Art: Universitätsstudium – Diplomstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 240
Voraussetzungen:
- Feststellung der künstlerischen Eignung im Rahmen einer Zulassungsprüfung (bei Erstzulassung)
Abschluss:
Magister/Magistra der Künste (Mag.art.)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Doktoratsstudien
Weitere Infos: https://www.dieangewandte.at/design
Adressen:
Universität für Angewandte Kunst Wien
Oskar Kokoschka-Platz 2
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 711 33 -0
Fax: +43 (0)1 / 711 33 -2089
E-Mail: pr@uni-ak.ac.at
Internet: https://www.dieangewandte.at/
Art: Universitätsstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
- einschlägiges Bachelorstudium
- Aufnahmeprüfung/Zulassungsprüfung
- Vorlage künstlerischer Arbeitsproben (Portfolio und Projektskizze)
Abschluss:
Master of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Das Masterstudium Fashion & Technology ist ein viersemestriges Studium an den Schnittstellen von Mode und Technologie. Mittels Design und kritischer Reflexion erschließen die Studierenden emergente Bereiche, die sich aus der Verbindung von traditionellen Techniken und Technologien der Mode mit neuen technischen Disziplinen ergeben. In praxisorientierten Workshops entwickeln die Studierenden ihre Projekte unter Anleitung von internationalen ExpertInnen und KooperationspartnerInnen aus den Bereichen Design, Forschung, Kunst und Wirtschaft. (Quelle: Kunstuni Linz)
Weitere Infos: https://www.ufg.at/Masterstudium.14646.0.html
Adressen:
Kunstuniversität Linz
Hauptplatz 6
4010 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0
Fax: +43 (0)732 / 78 35 -08
E-Mail: ufg.presse@lists.ufg.at
Internet: https://www.ufg.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk DamenkleidermacherIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks DamenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der DamenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken HerrenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung Herrenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
b) Lehrabschlussprüfung Damenkleidermacher (BGBl. Nr. 74/1972, 510/1976, 291/1979)
Adressen:
Bundesinnung der Mode & Bekleidungstechnik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -0
Fax: +43 (0)5 90 900 -249
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.wko.at/mode
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HerrenkleidermacherIn
Info:
Das Handwerk der HerrenkleidermacherInnen ist mit den Handwerken DamenkleidermacherIn und WäschewarenerzeugerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Mode & Bekleidungstechnik
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -0
Fax: +43 (0)5 90 900 -249
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.wko.at/mode
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: je nach WIFI: Gesamtlehrgang bzw. modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: Personen mit mindestens 2 Jahren zeitnaher Berufspraxis in einer Kleiderwerkstätte (Nachweis erforderlich!) mit folgenden Qualifikationen:
- Lehrabschlussprüfung für DamenkleidermacherInnen oder
- Abschluss einer 5-jährigen HBLA für Mode und Bekleidungstechnik oder
- Abschluss eines 2-jährigen Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik
Abschluss:
Zeugnis bzw. Zertifikate. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Hinweis: Je nach Bundesland wird der Lehrgang als Gesamtlehrgang bzw. gesplittet in einen Grund- und Aufbaukurs angeboten.
Kosten: je nach Einstiegsniveau: EUR 1.200,00 - EUR 3.000,00
Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten
Inhalte:
Vorbereitung auf Modul 1B, 2B + 3 der Meisterprüfung für DamenkleidermacherInnen
Materialkunde:
- Herkunft und Eigenschaften von Rohstoffen
- Bindungsarten
- Veredelungen und deren Einfluss auf die Verarbeitung
- Kalkulation eines Werkstücks
- Weiterentwicklung der Grundschnitte (Maßstab 1:4, 1:1) nach dem Schnittsystem Müller-München
- Modell-und Figurvarianten: Jacke, Zweinahtärmel
- Schnittlagenbild
- Vorbereitung auf das Meisterprüfungsstück
- Erkennen von Figurabweichungen und deren Berücksichtigung
- Abänderungen von Passformfehlern nach der Anprobe
- Vermeiden von Passformfehlern
- Arbeitsablaufpläne
Adressen:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: je nach WIFI: Gesamtlehrgang bzw. modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: Personen mit mindestens 2 Jahren zeitnaher Berufspraxis in einer Kleiderwerkstätte (Nachweis erforderlich!) mit folgenden Qualifikationen:
- Lehrabschlussprüfung für DamenkleidermacherInnen oder
- Abschluss einer 5-jährigen HBLA für Mode und Bekleidungstechnik oder
- Abschluss eines 2-jährigen Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik
Abschluss:
Zeugnis bzw. Zertifikate. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Hinweis: Je nach Bundesland wird der Lehrgang als Gesamtlehrgang bzw. gesplittet in einen Grund- und Aufbaukurs angeboten.
Kosten: je nach Einstiegsniveau: EUR 1.200,00 - EUR 3.000,00
Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten
Inhalte:
Vorbereitung auf Modul 1B, 2B + 3 der Meisterprüfung für DamenkleidermacherInnen
Materialkunde:
- Herkunft und Eigenschaften von Rohstoffen
- Bindungsarten
- Veredelungen und deren Einfluss auf die Verarbeitung
- Kalkulation eines Werkstücks
- Weiterentwicklung der Grundschnitte (Maßstab 1:4, 1:1) nach dem Schnittsystem Müller-München
- Modell-und Figurvarianten: Jacke, Zweinahtärmel
- Schnittlagenbild
- Vorbereitung auf das Meisterprüfungsstück
- Erkennen von Figurabweichungen und deren Berücksichtigung
- Abänderungen von Passformfehlern nach der Anprobe
- Vermeiden von Passformfehlern
- Arbeitsablaufpläne
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: je nach WIFI: Gesamtlehrgang bzw. modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: Personen mit mindestens 2 Jahren zeitnaher Berufspraxis in einer Kleiderwerkstätte (Nachweis erforderlich!) mit folgenden Qualifikationen:
- Lehrabschlussprüfung für DamenkleidermacherInnen oder
- Abschluss einer 5-jährigen HBLA für Mode und Bekleidungstechnik oder
- Abschluss eines 2-jährigen Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik
Abschluss:
Zeugnis bzw. Zertifikate. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Hinweis: Je nach Bundesland wird der Lehrgang als Gesamtlehrgang bzw. gesplittet in einen Grund- und Aufbaukurs angeboten.
Kosten: je nach Einstiegsniveau: EUR 1.200,00 - EUR 3.000,00
Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten
Inhalte:
Vorbereitung auf Modul 1B, 2B + 3 der Meisterprüfung für DamenkleidermacherInnen
Materialkunde:
- Herkunft und Eigenschaften von Rohstoffen
- Bindungsarten
- Veredelungen und deren Einfluss auf die Verarbeitung
- Kalkulation eines Werkstücks
- Weiterentwicklung der Grundschnitte (Maßstab 1:4, 1:1) nach dem Schnittsystem Müller-München
- Modell-und Figurvarianten: Jacke, Zweinahtärmel
- Schnittlagenbild
- Vorbereitung auf das Meisterprüfungsstück
- Erkennen von Figurabweichungen und deren Berücksichtigung
- Abänderungen von Passformfehlern nach der Anprobe
- Vermeiden von Passformfehlern
- Arbeitsablaufpläne
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: je nach WIFI: Gesamtlehrgang bzw. modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: Personen mit mindestens 2 Jahren zeitnaher Berufspraxis in einer Kleiderwerkstätte (Nachweis erforderlich!) mit folgenden Qualifikationen:
- Lehrabschlussprüfung für DamenkleidermacherInnen oder
- Abschluss einer 5-jährigen HBLA für Mode und Bekleidungstechnik oder
- Abschluss eines 2-jährigen Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik
Abschluss:
Zeugnis bzw. Zertifikate. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Hinweis: Je nach Bundesland wird der Lehrgang als Gesamtlehrgang bzw. gesplittet in einen Grund- und Aufbaukurs angeboten.
Kosten: je nach Einstiegsniveau: EUR 1.200,00 - EUR 3.000,00
Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten
Inhalte:
Vorbereitung auf Modul 1B, 2B + 3 der Meisterprüfung für DamenkleidermacherInnen
Materialkunde:
- Herkunft und Eigenschaften von Rohstoffen
- Bindungsarten
- Veredelungen und deren Einfluss auf die Verarbeitung
- Kalkulation eines Werkstücks
- Weiterentwicklung der Grundschnitte (Maßstab 1:4, 1:1) nach dem Schnittsystem Müller-München
- Modell-und Figurvarianten: Jacke, Zweinahtärmel
- Schnittlagenbild
- Vorbereitung auf das Meisterprüfungsstück
- Erkennen von Figurabweichungen und deren Berücksichtigung
- Abänderungen von Passformfehlern nach der Anprobe
- Vermeiden von Passformfehlern
- Arbeitsablaufpläne
Adressen:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: je nach WIFI: Gesamtlehrgang bzw. modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: Personen mit mindestens 2 Jahren zeitnaher Berufspraxis in einer Kleiderwerkstätte (Nachweis erforderlich!) mit folgenden Qualifikationen:
- Lehrabschlussprüfung für DamenkleidermacherInnen oder
- Abschluss einer 5-jährigen HBLA für Mode und Bekleidungstechnik oder
- Abschluss eines 2-jährigen Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik
Abschluss:
Zeugnis bzw. Zertifikate. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Hinweis: Je nach Bundesland wird der Lehrgang als Gesamtlehrgang bzw. gesplittet in einen Grund- und Aufbaukurs angeboten.
Kosten: je nach Einstiegsniveau: EUR 1.200,00 - EUR 3.000,00
Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten
Inhalte:
Vorbereitung auf Modul 1B, 2B + 3 der Meisterprüfung für DamenkleidermacherInnen
Materialkunde:
- Herkunft und Eigenschaften von Rohstoffen
- Bindungsarten
- Veredelungen und deren Einfluss auf die Verarbeitung
- Kalkulation eines Werkstücks
- Weiterentwicklung der Grundschnitte (Maßstab 1:4, 1:1) nach dem Schnittsystem Müller-München
- Modell-und Figurvarianten: Jacke, Zweinahtärmel
- Schnittlagenbild
- Vorbereitung auf das Meisterprüfungsstück
- Erkennen von Figurabweichungen und deren Berücksichtigung
- Abänderungen von Passformfehlern nach der Anprobe
- Vermeiden von Passformfehlern
- Arbeitsablaufpläne
Adressen:
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 200 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau bzw. mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Hinweis: Förderung für Meister- und Befähigungsprüfungen: Zuschuss für Prüfungsgebühr (bis zu 100 %) und für Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung (bis 50 %, max. EUR 2.000,00)
Kosten: EUR 2.080,00
Dauer für den Gesamtlehrgang: rd. 200 bis 300 Lehreinheiten
Inhalte:
- Schnittzeichnen lernen inklusive Projekttag
- Materialkunde für Schneider
- Modedesign und Modezeichnen für Herrenmode
- Verarbeitungskurs für Herrenkleidermacher inklusive Vorbesprechung auf die Meisterprüfung
- Kalkulation
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
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