Abfallberater*innen verfügen über Kenntnisse der geltenden Rechtsvorschriften zur Abfallentsorgung und Abfallsammlung und kennen alle Maßnahmen zur -beförderung und -verwertung. Das Abfallwirtschaftsgesetz besagt, dass die moderne Abfallwirtschaft ressourcenschonend und ohne Beeinträchtigung von Gesundheit und Umwelt ausgerichtet sein soll. Abfallberater*innen informieren und beraten ihre Kund*innen/Auftraggeber*innen in Haushalten und Betrieben, entnehmen Abfallproben, führen Messungen durch und erstellen umwelttechnische Analysen.
Abfallberater*innen wecken mittels Informationsveranstaltungen, Vorträgen und Workshops bei ihren Kund*innen und Auftraggeber*innen Verständnis und Interesse für verschiedene Umweltthemen wie z. B. Luft- und Wasserverschmutzung, Ozonloch, Klimaerwärmung oder Stoffkreisläufe. Sie leisten dadurch grundlegende Aufklärungsarbeit. Sie beraten Unternehmen, Organisationen und Institutionen hinsichtlich der Planung und Implementierung von nachhaltigen und umweltschonenden Produktionsverfahren, Abfalltrennungs- und Abfallentsorgungsmaßnahmen.
Außerdem erstellen sie Informationsmaterialien und Broschüren und führen verschiedene Öffentlichkeitsarbeiten durch, z. B. Vorträge halten, Pressetexte verfassen und Interviews in den Medien geben. Ein weiterer Aufgabenbereich von Abfallberater*innen betrifft den Aufbau und die Organisation von Deponien und Problemstoffsammelstellen.