Dekorateur*in
Weiterbildung & Karriere
Dekorateur*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse für den Bereich Dekoration und Verkaufsflächengestaltung an.
Auch die laufende Lektüre von Fachpublikationen und Zeitschriften (online und offline), die Teilnahme bei Messen, Veranstaltungen und Verkaufspräsentationen sowie besonders die Vernetzung in beruflichen Netzwerken (online und offline) ist eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige, insb. Handelsakademien. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsbereiche für Dekorateur*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- Inneneinrichtung, Innenarchitektur
- Messe- und Ausstellungsdesign
- Buchhaltung, Kostenrechnung
- Arbeitsvorbereitung
- Einkauf und Bestellwesen
- Verkaufsflächengestaltung
- Simulationstechniken, digitales Modellieren
- Virtual Reality (VR), Augemented Reality (AR)
- Datensicherheit, Datenschutz
Methodenkompetenzen
- Informationsrecherche
- Kund*innenberatung, und -betreuung
- Teamleitung
Sozialkompetenzen
- Kommunikationsfähigkeit
- Kunden-, Serviceorientierung
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Dekorateur*innen zu Teamleiter*innen oder Projektleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung möglich, z. B. auf bestimmte Kund*innengruppen.
Mit entsprechender Weiterbildung stehen Dekorateur*innen berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten z. B. in Richtung Bühnenbildner*in, Einrichtungsberater*in oder Requisiteur*in offen.
WeiterbildungsmöglichkeitenArt: Sonstige Ausbildung
Dauer: 2 Module (gesamt 40-46 Lehreinheiten)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Abschluss:
Diplom „Geprüfter Home Stager (ÖGHR)“
Berechtigungen:
nach absolvierter Ausbildung Berechtigung zur Gewerbeausübung „Home Staging“
Info:
Zielgruppe:ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen, MitarbeiterInnen in Hotels, DekorateurInnen, InnenraumgestalterInnen
Kosten: für 2 Module: ca. EUR 1.200,00 bzw. EUR 2.000,00
Inhalte:
Basiskurs:
- Wie und warum funktioniert Home Staging?
- Überblick über die Tätigkeiten eines Home Stagers
- Anwendungsbereiche von Home Staging - Ablauf und Nutzen dieser Dienstleistung
- Anhand konkreter Beispiele mit Vorher-Nachher-Vergleichen und kurzen Praxisübungen wird die Wirkung von Home Staging veranschaulicht.
Business:
- Struktur, Ordnung und Sauberkeit
- Farbauswahl, Einsatz von Stoffen, Wand- und Bodengestaltung
- Raumgestaltung, -aufteilung, Fokuspunkte schaffen
- Einsatz von Licht und Düften
- Auswahl von Möbeln und Accessoires
- Planung und Durchführung von Home Staging Projekten
- betriebliche Organisation eines Home Staging Unternehmens
Adressen:
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 2 Module (gesamt 40-46 Lehreinheiten)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Abschluss:
Diplom „Geprüfter Home Stager (ÖGHR)“
Berechtigungen:
nach absolvierter Ausbildung Berechtigung zur Gewerbeausübung „Home Staging“
Info:
Zielgruppe:ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen, MitarbeiterInnen in Hotels, DekorateurInnen, InnenraumgestalterInnen
Kosten: für 2 Module: ca. EUR 1.200,00 bzw. EUR 2.000,00
Inhalte:
Basiskurs:
- Wie und warum funktioniert Home Staging?
- Überblick über die Tätigkeiten eines Home Stagers
- Anwendungsbereiche von Home Staging - Ablauf und Nutzen dieser Dienstleistung
- Anhand konkreter Beispiele mit Vorher-Nachher-Vergleichen und kurzen Praxisübungen wird die Wirkung von Home Staging veranschaulicht.
Business:
- Struktur, Ordnung und Sauberkeit
- Farbauswahl, Einsatz von Stoffen, Wand- und Bodengestaltung
- Raumgestaltung, -aufteilung, Fokuspunkte schaffen
- Einsatz von Licht und Düften
- Auswahl von Möbeln und Accessoires
- Planung und Durchführung von Home Staging Projekten
- betriebliche Organisation eines Home Staging Unternehmens
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 2 Module (gesamt 40-46 Lehreinheiten)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Abschluss:
Diplom „Geprüfter Home Stager (ÖGHR)“
Berechtigungen:
nach absolvierter Ausbildung Berechtigung zur Gewerbeausübung „Home Staging“
Info:
Zielgruppe:ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen, MitarbeiterInnen in Hotels, DekorateurInnen, InnenraumgestalterInnen
Kosten: für 2 Module: ca. EUR 1.200,00 bzw. EUR 2.000,00
Inhalte:
Basiskurs:
- Wie und warum funktioniert Home Staging?
- Überblick über die Tätigkeiten eines Home Stagers
- Anwendungsbereiche von Home Staging - Ablauf und Nutzen dieser Dienstleistung
- Anhand konkreter Beispiele mit Vorher-Nachher-Vergleichen und kurzen Praxisübungen wird die Wirkung von Home Staging veranschaulicht.
Business:
- Struktur, Ordnung und Sauberkeit
- Farbauswahl, Einsatz von Stoffen, Wand- und Bodengestaltung
- Raumgestaltung, -aufteilung, Fokuspunkte schaffen
- Einsatz von Licht und Düften
- Auswahl von Möbeln und Accessoires
- Planung und Durchführung von Home Staging Projekten
- betriebliche Organisation eines Home Staging Unternehmens
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 2 Module (gesamt 40-46 Lehreinheiten)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Abschluss:
Diplom „Geprüfter Home Stager (ÖGHR)“
Berechtigungen:
nach absolvierter Ausbildung Berechtigung zur Gewerbeausübung „Home Staging“
Info:
Zielgruppe:ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen, MitarbeiterInnen in Hotels, DekorateurInnen, InnenraumgestalterInnen
Kosten: für 2 Module: ca. EUR 1.200,00 bzw. EUR 2.000,00
Inhalte:
Basiskurs:
- Wie und warum funktioniert Home Staging?
- Überblick über die Tätigkeiten eines Home Stagers
- Anwendungsbereiche von Home Staging - Ablauf und Nutzen dieser Dienstleistung
- Anhand konkreter Beispiele mit Vorher-Nachher-Vergleichen und kurzen Praxisübungen wird die Wirkung von Home Staging veranschaulicht.
Business:
- Struktur, Ordnung und Sauberkeit
- Farbauswahl, Einsatz von Stoffen, Wand- und Bodengestaltung
- Raumgestaltung, -aufteilung, Fokuspunkte schaffen
- Einsatz von Licht und Düften
- Auswahl von Möbeln und Accessoires
- Planung und Durchführung von Home Staging Projekten
- betriebliche Organisation eines Home Staging Unternehmens
Adressen:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 2 Module (gesamt 40-46 Lehreinheiten)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Abschluss:
Diplom „Geprüfter Home Stager (ÖGHR)“
Berechtigungen:
nach absolvierter Ausbildung Berechtigung zur Gewerbeausübung „Home Staging“
Info:
Zielgruppe:ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen, MitarbeiterInnen in Hotels, DekorateurInnen, InnenraumgestalterInnen
Kosten: für 2 Module: ca. EUR 1.200,00 bzw. EUR 2.000,00
Inhalte:
Basiskurs:
- Wie und warum funktioniert Home Staging?
- Überblick über die Tätigkeiten eines Home Stagers
- Anwendungsbereiche von Home Staging - Ablauf und Nutzen dieser Dienstleistung
- Anhand konkreter Beispiele mit Vorher-Nachher-Vergleichen und kurzen Praxisübungen wird die Wirkung von Home Staging veranschaulicht.
Business:
- Struktur, Ordnung und Sauberkeit
- Farbauswahl, Einsatz von Stoffen, Wand- und Bodengestaltung
- Raumgestaltung, -aufteilung, Fokuspunkte schaffen
- Einsatz von Licht und Düften
- Auswahl von Möbeln und Accessoires
- Planung und Durchführung von Home Staging Projekten
- betriebliche Organisation eines Home Staging Unternehmens
Adressen:
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Bundesinnung der Maler und Tapezierer
Schaumburgergasse 20/6
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://www.malerundtapezierer.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt 190-400 LE
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis bzw. RADAK-Diplom. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Hinweis: In Salzburg wird der Kurs an der Raumdesignerakademie RADAK angeboten und schließt mit einem Fachdiplom ab.
Kosten: ca. EUR 3.700,00 - EUR 5.000,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Fachtheorie
- Fachzeichnen
- Polsterkurs
- Dekoration
- Bodenlegen
- Wandbespannung
- Prüfungsvorbereitung
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 400 Lehreinheiten
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- ageschlossene, einschlägige Berufsausbildung im Tapezierer-, Dekorateurs- oder Raumausstattungsgewerbe oder
- mehrjährige Berufspraxis sowie
- handwerkliche Vorkenntnisse
Abschluss:
RADAK-Diplom. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Kosten: EUR 4.800,00
Dauer: Der Meisterkurs ist eine Blockausbildung und wird als Tageskurs über einen Zeitraum von ca. zweieinhalb Monaten abgehalten. Für diese Dauer kann eine Bildungskarenz beantragt werden.
Inhalte:
Theorie:
- Warenkunde
- Fachzeichnen und Perspektive
- Design und Entwurf
- Kunstformenlehre
- Farbe und Licht
- Fachkalkulation
- EDV
- Sicherheitsmanagement im Betrieb
Praxis:
- Bodenverlegen
- Nähen
- Bespannen
- Dekorieren
- Polstern
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 2 Module (gesamt 40-46 Lehreinheiten)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Abschluss:
Diplom „Geprüfter Home Stager (ÖGHR)“
Berechtigungen:
nach absolvierter Ausbildung Berechtigung zur Gewerbeausübung „Home Staging“
Info:
Zielgruppe:ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen, MitarbeiterInnen in Hotels, DekorateurInnen, InnenraumgestalterInnen
Kosten: für 2 Module: ca. EUR 1.200,00 bzw. EUR 2.000,00
Inhalte:
Basiskurs:- Wie und warum funktioniert Home Staging?
- Überblick über die Tätigkeiten eines Home Stagers
- Anwendungsbereiche von Home Staging - Ablauf und Nutzen dieser Dienstleistung
- Anhand konkreter Beispiele mit Vorher-Nachher-Vergleichen und kurzen Praxisübungen wird die Wirkung von Home Staging veranschaulicht.
- Struktur, Ordnung und Sauberkeit
- Farbauswahl, Einsatz von Stoffen, Wand- und Bodengestaltung
- Raumgestaltung, -aufteilung, Fokuspunkte schaffen
- Einsatz von Licht und Düften
- Auswahl von Möbeln und Accessoires
- Planung und Durchführung von Home Staging Projekten
- betriebliche Organisation eines Home Staging Unternehmens
Adressen:
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 2 Module (gesamt 40-46 Lehreinheiten)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Abschluss:
Diplom „Geprüfter Home Stager (ÖGHR)“
Berechtigungen:
nach absolvierter Ausbildung Berechtigung zur Gewerbeausübung „Home Staging“
Info:
Zielgruppe:ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen, MitarbeiterInnen in Hotels, DekorateurInnen, InnenraumgestalterInnen
Kosten: für 2 Module: ca. EUR 1.200,00 bzw. EUR 2.000,00
Inhalte:
Basiskurs:- Wie und warum funktioniert Home Staging?
- Überblick über die Tätigkeiten eines Home Stagers
- Anwendungsbereiche von Home Staging - Ablauf und Nutzen dieser Dienstleistung
- Anhand konkreter Beispiele mit Vorher-Nachher-Vergleichen und kurzen Praxisübungen wird die Wirkung von Home Staging veranschaulicht.
- Struktur, Ordnung und Sauberkeit
- Farbauswahl, Einsatz von Stoffen, Wand- und Bodengestaltung
- Raumgestaltung, -aufteilung, Fokuspunkte schaffen
- Einsatz von Licht und Düften
- Auswahl von Möbeln und Accessoires
- Planung und Durchführung von Home Staging Projekten
- betriebliche Organisation eines Home Staging Unternehmens
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 2 Module (gesamt 40-46 Lehreinheiten)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Abschluss:
Diplom „Geprüfter Home Stager (ÖGHR)“
Berechtigungen:
nach absolvierter Ausbildung Berechtigung zur Gewerbeausübung „Home Staging“
Info:
Zielgruppe:ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen, MitarbeiterInnen in Hotels, DekorateurInnen, InnenraumgestalterInnen
Kosten: für 2 Module: ca. EUR 1.200,00 bzw. EUR 2.000,00
Inhalte:
Basiskurs:- Wie und warum funktioniert Home Staging?
- Überblick über die Tätigkeiten eines Home Stagers
- Anwendungsbereiche von Home Staging - Ablauf und Nutzen dieser Dienstleistung
- Anhand konkreter Beispiele mit Vorher-Nachher-Vergleichen und kurzen Praxisübungen wird die Wirkung von Home Staging veranschaulicht.
- Struktur, Ordnung und Sauberkeit
- Farbauswahl, Einsatz von Stoffen, Wand- und Bodengestaltung
- Raumgestaltung, -aufteilung, Fokuspunkte schaffen
- Einsatz von Licht und Düften
- Auswahl von Möbeln und Accessoires
- Planung und Durchführung von Home Staging Projekten
- betriebliche Organisation eines Home Staging Unternehmens
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 2 Module (gesamt 40-46 Lehreinheiten)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Abschluss:
Diplom „Geprüfter Home Stager (ÖGHR)“
Berechtigungen:
nach absolvierter Ausbildung Berechtigung zur Gewerbeausübung „Home Staging“
Info:
Zielgruppe:ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen, MitarbeiterInnen in Hotels, DekorateurInnen, InnenraumgestalterInnen
Kosten: für 2 Module: ca. EUR 1.200,00 bzw. EUR 2.000,00
Inhalte:
Basiskurs:- Wie und warum funktioniert Home Staging?
- Überblick über die Tätigkeiten eines Home Stagers
- Anwendungsbereiche von Home Staging - Ablauf und Nutzen dieser Dienstleistung
- Anhand konkreter Beispiele mit Vorher-Nachher-Vergleichen und kurzen Praxisübungen wird die Wirkung von Home Staging veranschaulicht.
- Struktur, Ordnung und Sauberkeit
- Farbauswahl, Einsatz von Stoffen, Wand- und Bodengestaltung
- Raumgestaltung, -aufteilung, Fokuspunkte schaffen
- Einsatz von Licht und Düften
- Auswahl von Möbeln und Accessoires
- Planung und Durchführung von Home Staging Projekten
- betriebliche Organisation eines Home Staging Unternehmens
Adressen:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 2 Module (gesamt 40-46 Lehreinheiten)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Abschluss:
Diplom „Geprüfter Home Stager (ÖGHR)“
Berechtigungen:
nach absolvierter Ausbildung Berechtigung zur Gewerbeausübung „Home Staging“
Info:
Zielgruppe:ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen, MitarbeiterInnen in Hotels, DekorateurInnen, InnenraumgestalterInnen
Kosten: für 2 Module: ca. EUR 1.200,00 bzw. EUR 2.000,00
Inhalte:
Basiskurs:- Wie und warum funktioniert Home Staging?
- Überblick über die Tätigkeiten eines Home Stagers
- Anwendungsbereiche von Home Staging - Ablauf und Nutzen dieser Dienstleistung
- Anhand konkreter Beispiele mit Vorher-Nachher-Vergleichen und kurzen Praxisübungen wird die Wirkung von Home Staging veranschaulicht.
- Struktur, Ordnung und Sauberkeit
- Farbauswahl, Einsatz von Stoffen, Wand- und Bodengestaltung
- Raumgestaltung, -aufteilung, Fokuspunkte schaffen
- Einsatz von Licht und Düften
- Auswahl von Möbeln und Accessoires
- Planung und Durchführung von Home Staging Projekten
- betriebliche Organisation eines Home Staging Unternehmens
Adressen:
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Adressen:
Bundesinnung der Maler und Tapezierer
Schaumburgergasse 20/6
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://www.malerundtapezierer.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt 190-400 LE
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis bzw. RADAK-Diplom. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Hinweis: In Salzburg wird der Kurs an der Raumdesignerakademie RADAK angeboten und schließt mit einem Fachdiplom ab.
Kosten: ca. EUR 3.700,00 - EUR 5.000,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Fachtheorie
- Fachzeichnen
- Polsterkurs
- Dekoration
- Bodenlegen
- Wandbespannung
- Prüfungsvorbereitung
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 400 Lehreinheiten
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- ageschlossene, einschlägige Berufsausbildung im Tapezierer-, Dekorateurs- oder Raumausstattungsgewerbe oder
- mehrjährige Berufspraxis sowie
- handwerkliche Vorkenntnisse
Abschluss:
RADAK-Diplom. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Kosten: EUR 4.800,00
Dauer: Der Meisterkurs ist eine Blockausbildung und wird als Tageskurs über einen Zeitraum von ca. zweieinhalb Monaten abgehalten. Für diese Dauer kann eine Bildungskarenz beantragt werden.
Inhalte:
Theorie:
- Warenkunde
- Fachzeichnen und Perspektive
- Design und Entwurf
- Kunstformenlehre
- Farbe und Licht
- Fachkalkulation
- EDV
- Sicherheitsmanagement im Betrieb
- Bodenverlegen
- Nähen
- Bespannen
- Dekorieren
- Polstern
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
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